Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazitäten "SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 89,3 MHz" und "SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 102,8 MHz" (KOA 1.411/20-007)
KOA 1.411/20-007
Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:
- SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 89,3 MHz
- SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 102,8 MHz
Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 16. Juli 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 05. Mai 2020
Kommunikationsbehörde Austria
Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)