Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazität „PERG (Lanzenberg) 94,5 MHz“ gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz (KOA 1.379/17-002)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:

  • PERG (Lanzenberg) 103,6 MHz (KOA 1.375/17-003)
  • PERG (Lanzenberg) 94,5 MHz (KOA 1.379/17-002)

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung einer dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 24. April 2017, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 17. Februar 2017

Kommunikationsbehörde Austria



Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)

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