Ausschreibung des Versorgungsgebietes "Freistadt" (KOA 1.377/13-002)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.377/13-002

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet „Freistadt“) aus:

  • FREISTADT 3 (Oberrauchenödt) 107,1 MHz
  • WARTBERG (Hochbehälter) 103,1 MHz
  • S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 88,4 MHz

Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 7. Juni 2013 , 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 26. März 2013

Kommunikationsbehörde Austria

 

Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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