Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Waidhofen/Ybbs" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz (KOA 1.313/17-001)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.313/17-001

Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 85/2015, folgende Übertragungskapazität (Versorgungsgebiet "Waidhofen/Ybbs") aus:

  • WAIDHOFEN YB 3 (Basilika) 104,7 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 19. Juni 2017, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 5. April 2017

Kommunikationsbehörde Austria

Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

Downloads

Links