Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Spittal an der Drau und Raum Lienz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G (KOA 1.214/17-001)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.214/17-001

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet "Spittal an der Drau und Raum Lienz") aus:

  • GREIFENBURG 2 (Egg Mobilfunkmast) 102,2 MHz
  • LIENZ 2 (Hochstein) 100,2 MHz
  • SPITTAL DRAU 5 (Hühnersberg) 99,3 MHz

Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 4. Oktober 2017, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 26. Juli 2017

Kommunikationsbehörde Austria


Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)

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