Ausschreibung der Übertragungskapazität „OBERPULLENDORF (Mobilkom Mast) 98,8 MHz“ gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz (KOA 1.193/20-001)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.193/20-001

Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazität aus:

  • OBERPULLENDORF (Mobilkom Mast) 98,8 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebene Übertragungskapazität versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 31. März 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 16. Jänner 2020

Kommunikationsbehörde Austria


Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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