Ausschreibung der Übertragungskapazitäten "SALZBURG 4 (Wartberg) 107,9 MHz" und "SALZBURG 10 (Liefering) 90,1 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz (KOA 1.193/18-001)
KOA 1.193/18-001
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:
- SALZBURG 4 (Wartberg) 107,9 MHz
- SALZBURG 10 (Liefering) 90,1 MHz
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 29. März 2018, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 16. Jänner 2018
Kommunikationsbehörde Austria
Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)