Ausschreibung der Übertragungskapazitäten "FELDKIRCH 2 (Auf der Egg) 106,8 MHz" und "BLUDENZ 3 (Muttersberg) 106,8 MHz" (KOA 1.012/20-001)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.012/20-001

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:

  • FELDKIRCH 2 (Auf der Egg) 106,8 MHz
  • BLUDENZ 3 (Muttersberg) 106,8 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 19. März 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.


Wien, am 10. Jänner 2020

Kommunikationsbehörde Austria



Dr. Michael Ogris
(Vorsitzender)

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