Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazität KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 91,3 MHz (KOA 1.011/12-023)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.011/12-023

Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazität aus:

KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 91,3 MHz

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 5. November 2012, 13 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 27. August 2012

Kommunikationsbehörde Austria

 

Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

(Anm: Diese Ausschreibung wurde am am 31.08.2012 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ sowie auf der Website bekanntgemacht. Die technischen Anlagenblätter mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlagen und ein Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)

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