Ausschreibung des Versorgungsgebietes "St. Georgen im Attergau" (KOA 1.371/02-6)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

GZ KOA 1.371/02-6

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs 1 Z 4 Privatradiogesetz (Versorgungsgebiet „St. Georgen im Attergau“)

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 13 Abs 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl I Nr. 20/2001, in der Fassung BGBl I Nr. 136/2001, die folgenden Übertragungskapazitäten aus:

Versorgungsgebiet „St. Georgen im Attergau“, Name der Funkstelle: S GEORGEN ATT, Standort Lichtenberg, Frequenz 89,9 MHz (GZ KOA 1.371/02-6)

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit dem Vermerk „Ausschreibung KOA 1.371/02-6 – Versorgungsgebiet St. Georgen im Attergau“ zu versehen und haben bis spätestens Donnerstag, 4. Juli 2002, 13.00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstr. 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.

Eine Beschreibung der ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten, einschließlich der kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.

Wien, am 3. Mai 2002

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Hans Peter Lehofer (Behördenleiter)

Downloads