Ausschreibung der Übertragungskapazitäten "GMÜND KTN -
95,7 MHz" sowie "HERMAGOR 98,4 MHz"
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
GZ KOA 1.213/03-16 und
GZ KOA 1.213/03-18
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs 1 Z 4 Privatradiogesetz (Versorgungsgebiete "GMÜND KTN 95,7 MHz" und "HERMAGOR 98,4 MHz")
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 13 Abs 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz, PrR-G), BGBl I Nr. 20/2001, die folgenden Übertragungskapazitäten aus:
· Funkstelle GMÜND KTN, Standort Schloßbichl, Frequenz 95,7 MHz (KOA 1.213/03-16)
· Funkstelle HERMAGOR, Standort Kreuth, Frequenz 98,4 MHz (KOA 1.213/03-18)
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sind mit dem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens Freitag, 12. September 2003, 13.00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien) einzulangen.
Nähere Informationen, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen sowie zu den technischen Merkmalen der ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten, enthält ein Merkblatt, das auf der Website www.rtr.at zum download verfügbar ist bzw. auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt wird.
Wien, am 7. Juli 2003
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Hans Peter Lehofer
(Behördenleiter)