Open Data – Angezeigte und konzessionierte Postdienste (Allgemeingenehmigungen)

Die beabsichtigte Bereitstellung eines Postdienstes sowie Änderungen und Einstellung desselben sind der Regulierungsbehörde gemäß § 25 Postmarktgesetz (PMG) anzuzeigen.
Postdienstleister, die Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 50 g für Dritte gewerbsmäßig befördern, benötigen zudem eine Konzession gemäß § 26 Abs 1 PMG.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der RTR-GmbH im Bereich Betreiberservice.

Eine Beschreibung der verfügbaren Daten steht am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
 

Metadaten
Attributbeschreibung

Filtermöglichkeiten

In der folgenden Tabelle ist eine Vorschau (nur die jeweils ersten 10 bzw. 20 Zeilen) der ausgewählten Daten ersichtlich. Ein vollständiger Datensatz gemäß Ihrer Auswahl steht am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
Für eine manuelle Weiterverarbeitung der Daten empfiehlt sich das Format .XLSX. Alternativ sind diese Daten über eine Schnittstelle abrufbar, siehe Erläuterungen. Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen.

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