Identitätsprüfung

Hier wird beschrieben, nach welchem Verfahren ein Vertrauensdiensteanbieter die Identität einer Person prüft, bevor er ihr ein Zertifikat ausstellt. Bei manchen Diensten wird keine Identitätsprüfung vorgenommen und z. B. nur überprüft, ob an die vom Zertifikatswerber in einem Webformular angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zugestellt werden kann.

Für qualifizierte Zertifikate ist gemäß § 11 SigV die Überprüfung der Identität anhand eines amtlichen Lichtbildausweises vorgeschrieben.