FAQ - Signatur
Frage: | Wie können elektronische Signaturen trotz begrenzter Gültigkeitsdauer der Zertifikate langfristig genutzt werden? |
Antwort: | Elektronische Signaturen können innerhalb der Gültigkeitsdauer des zugehörigen Zertifikats erstellt werden. Sie können aber auch nach Ablauf der Gültigkeit geprüft werden. Sogar nach einem Widerruf des Zertifikats ist die Signaturprüfung noch möglich, sofern der Zeitpunkt der Signaturerstellung aufgrund eines Zeitstempels oder aufgrund anderer Merkmale der signierten Daten bekannt oder zumindest eingrenzbar ist. Rechtlich ist die Erneuerung eines Zertifikats vor Ablauf seiner Gültigkeit zulässig. So können Signaturerstellungsdaten über den Ablauf des ursprünglichen Zertifikats hinaus genutzt werden. Ob Zertifikate zu bestehenden Signaturerstellungsdaten tatsächlich erneuert werden, hängt auch vom Konzept (z. B. Certificate Policy und Certification Practice Statement) des jeweiligen Vertrauensdienstes ab. Ein Wechsel der Signaturerstellungsdaten stellt jedoch in der Regel kein besonderes Problem dar. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: |