FAQ - Signatur

Was ist eine "qualifizierte elektronische Signatur"?

Die rechtliche Definition einer qualifizierten elektronischen Signatur findet sich in Art. 3 Z 12 eIDAS-VO.

Die eIDAS-VO und die auf ihr beruhenden Durchführungsvorschriften stellen an eine qualifizierte elektronische Signatur zahlreiche technische Anforderungen. Um eine qualifizierte elektronische Signatur zu erzeugen, benötigt der Unterzeichner nicht nur ein qualifiziertes Zertifikat, sondern auch eine qualifizierte Signaturerstellungseinheit, wie z. B. eine Chipkarte mit der entsprechenden Signatursoftware.

Die qualifizierte elektronische Signatur erfüllt gemäß Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO das rechtliche Erfordernis einer handschriftlichen Unterschrift (vgl. auch § 4 SVG).

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