Newsletter #33

VerfasserRTR-GmbH
Datum13.02.2007
InhaltSehr geehrte Damen und Herren!

Seit 02.01.2007 wird in Österreich erstmals ein sicherer Zeitstempel-
dienst angeboten. Dieser beruht unmittelbar auf der vom Bundesamt für
Eich- und Vermessungswesen dargestellten österreichischen Normalzeit.
Sichere Zeitstempeldienste müssen besondere Sicherheitsanforderungen
erfüllen. Beispielsweise dürfen die Zeitstempel nur mit einer geprüften
Signaturerstellungseinheit erzeugt werden. Ausführliche Informationen
hierzu finden Sie in der Policy für den sicheren Zeitstempeldienst,
http://www.signatur.rtr.at/de/repository/csp-bev-cp-10-20061201.html.

In einem Beschluss vom 11.10.2006 (GZ V11/05) hat sich der Verfassungs-
gerichtshof mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Bescheinigungs-
pflicht für Secure Viewer auch nach Änderung der SigV durch BGBl. II
Nr. 527/2004 noch besteht. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter
Angabe der Geschäftszahl unter http://www.ris.bka.gv.at/vfgh/.

Am 01.01.2007 trat eine Änderung des Signaturgesetzes in Kraft, die im
BGBl. I Nr. 164/2005 (Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare,
Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 - BRÄG 2006) kundgemacht worden
war. Seither kann die sichere elektronische Signatur unter bestimmten
Voraussetzungen die eigenhändige Unterschrift auch in Willenserklärungen
und Rechtsgeschäften ersetzen, die nur durch Mitwirkung eines Notars,
eines Rechtsanwalts oder eines Gerichts wirksam werden.


Informationstag über IKT-spezifische Förderungen im 7. EU-Rahmenprogramm
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Am 01.01.2007 ist das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Union
angelaufen. Mit einem Gesamtbudget von rund EUR 54 Milliarden und einer
Laufzeit bis 2013 ist es das wichtigste Förderinstrument der
europäischen Forschungsförderung und das größte transnationale
Forschungsprogramm weltweit. Primäres Ziel des Rahmenprogramms ist es,
die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der
Gemeinschaft zu stärken, die Entwicklung ihrer internationalen
Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu
unterstützen, die aufgrund anderer Politiken der Gemeinschaft für
erforderlich gehalten werden. Teilnahmeberechtigt sind neben privaten
und öffentlichen Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie
Privatpersonen auch Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder einem assoziierten Staat.

In Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft
(FFG), Referat IKT der Europäischen und Internationalen Programme,
veranstaltet die RTR-GmbH am 22.02.2007 von 8:30 bis 13:00 Uhr einen
Informationstag für Telekommunikationsnetzbetreiber zum Thema
"IKT-spezifische Förderungen im 7. EU-Rahmenprogramm", der ggf. auch für
Anbieter von Zertifizierungsdiensten oder Signaturprodukten von
Interesse sein könnte.

Nach Eröffnung durch Dr. Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH
(Fachbereich Telekommunikation), und Dr. Pseiner, Geschäftsführer der
FFG, informieren Vertreter der FFG in mehreren Vorträgen über
"IKT-Förderungen im 7. Rahmenprogramm", "Beteiligungsregeln und
Vereinfachungen", "KMU im 7. Rahmenprogramm" sowie "Forschungsinfra-
strukturen". Darüber hinaus werden in zwei Kurzvorträgen erfolgreiche
Referenzprojekte von ftw (Forschungszentrum für Telekommunikation, Wien)
und Cure (Center for usability research and engineering, Wien)
vorgestellt. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht (nach
entsprechender Voranmeldung) von 13:00 bis 15:00 Uhr die Möglichkeit zu
einer individuellen Beratung durch Mitarbeiter der FFG.

Das Veranstaltungsprogramm samt Anmeldeabschnitt ist auf der Website der
RTR-GmbH unter http://www.rtr.at als pdf-file verfügbar. Um verbindliche
Anmeldung (Teilnehmerzahl begrenzt) wird bis Freitag, 16.02.2007 gebeten
(per E-Mail an rtr@rtr.at oder per Fax an 01/58058-9101).

Informationen zur Teilnahme an der am 22.12.2006 veröffentlichten ersten
IKT-spezifischen Ausschreibung des 7. Rahmenprogramms finden Sie unter
http://cordis.europa.eu/en/home.html. Weitere Informationen zu
IKT-spezifischen Förderungen im 7. Rahmenprogramm finden Sie auf der
Website der FFG unter http://rp7.ffg.at/RP7.aspx sowie unter
http://cordis.europa.eu/fp7/ict/.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Latzenhofer

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Newsletter der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen
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