Newsletter #28

VerfasserRTR-GmbH
Datum16.03.2004
Aktualitäthistorisches Dokument
InhaltSehr geehrte Damen und Herren!

Am 23.12.2003 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung des
Bundesministeriums für Finanzen betreffend Anforderungen an
elektronische Rechnungen kundgemacht (BGBl II Nr. 583/2003).

Diese Verordnung verweist auf § 2 Z 3 lit. a bis d SigG und
hat daher auch Auswirkungen auf die Vollzugspraxis für die
Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen. In den letzten
Wochen sind Zertifizierungsdiensteanbieter und Anwender mit
einer Reihe von Anfragen an die Aufsichtsstelle herangetreten,
wie die Anforderungen des § 2 Z 3 lit. a bis d SigG - diese
Bestimmung enthält jene Definition, die in der europäischen
Signaturrichtlinie als "fortgeschrittene elektronische
Signatur" bezeichnet ist - umgesetzt werden können. In diesem
Zusammenhang wird z. B. auch danach gefragt, was bei der
Signatur durch Server zu beachten ist und wie Signaturen für
juristische Personen erstellt werden können.

Die Aufsichtsstelle hat ein Positionspapier zu diesen Fragen
verfasst, welches heute unter
http://www.signatur.rtr.at/de/repository/rtr-advancedsignature-091-20040316.html
zur Konsultation veröffentlicht wurde. Alle Interessierten
sind eingeladen, bis 31.03.2004 dazu Stellung zu nehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Konsultation
ausschließlich auf die signaturrechtlichen Fragestellungen
bezieht. Fragen der Auslegung der Verordnung des Finanz-
ministeriums werden im Positionspapier nicht behandelt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Latzenhofer

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Newsletter der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen
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Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen
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Tel. +43/1/58058-207
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E-Mail: signatur@signatur.rtr.at
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Anmerkung: Nach Abschluss der Konsultation wurde das Dokument im
Wesentlichen unverändert als Version 1.0 veröffentlicht und ist
nun veröffentlicht unter
http://www.signatur.rtr.at/de/repository/rtr-advancedsignature-10-20040413.html