Newsletter #27

VerfasserRTR-GmbH
Datum16.01.2004
Aktualitäthistorisches Dokument
InhaltSehr geehrte Damen und Herren!

Vor vier Jahren ist das Signaturgesetz in Kraft getreten und
hat die Telekom-Control-Kommission mit den Aufgaben einer
Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen betraut. Aus diesem
Anlass hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH heute
einen Bericht präsentiert, der nicht nur eine Beschreibung
der Tätigkeit der Aufsichtsstelle in den vergangenen vier
Jahren enthält, sondern auch einen Überblick über die
technischen und rechtlichen Grundlagen, den Markt, die
einschlägigen technischen Standards und das internationale
Umfeld bietet.

Den Bericht können Sie in elektronischer Form unter
http://www.signatur.rtr.at/de/repository/rtr-report-20040116.html
abrufen. An viele AdressatInnen dieses Newsletters senden
wir ein gedrucktes Exemplar aus. Weitere Exemplare können Sie
gerne mittels E-Mail an rtr@rtr.at anfordern.

Weiters möchten wir Sie auf einige rechtliche Neuerungen
hinweisen:

E-Government-Gesetz:
http://www.parlament.gv.at/pls/portal/url/page/PG/DE/XXII/I/I_00252/
nächste Termine: Verfassungsausschuss (22.01.), Plenum des
Nationalrates (28.01.)

Eine am 24.12.2003 in Kraft getretene Verordnung,
http://www.bgbl.at/abc/print_pdf.aspx?file=2003/2003b583.pdf,
verlangt für die umsatzsteuerrechtliche Anerkennung
elektronischer Rechnungen eine fortgeschrittene elektronische
Signatur (oder Austausch mittels EDI).

§ 39 Abs. 5 Studienförderungsgesetzes enthält eine Sonder-
bestimmung zur Antragstellung mittels elektronischer Signatur,
zu welcher nun eine sehr kurze Verordnung erlassen wurde:
http://www.bgbl.at/abc/print_pdf.aspx?file=2003/2003b561.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kronegger

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Newsletter der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen
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Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen
Telekom-Control-Kommission und
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
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Tel. +43/1/58058-407
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