Newsletter #26

VerfasserRTR-GmbH
Datum28.08.2003
Aktualitäthistorisches Dokument
InhaltSehr geehrte Damen und Herren!

In den letzten Wochen hat sich im Bereich der elektronischen
Signatur einiges ereignet, worüber wir Ihnen berichten wollen:

1. Allgemein anerkannte Normen

Am 15.07.2003 hat die Europäische Kommission im Amtsblatt eine
Entscheidung über allgemein anerkannte Normen veröffentlicht.
Es handelt sich dabei unter anderem um ein Protection Profile
für sichere Signaturerstellungseinheiten, das nun europaweite
Anerkennung hat.

Die Entscheidung können Sie unter folgender URL abrufen:
http://www.signatur.rtr.at/de/repository/legal-eu-standards-20030715.html

2. Review der Signaturrichtlinie

Gemäß Art. 12 der Signaturrichtlinie führt die Europäische
Kommission derzeit einen Review der Signaturrichtlinie durch.
Ein Teil dieses Review ist eine von der Kommission in Auftrag
gegebene Studie eines internationalen Expertenteams unter der
Leitung von Prof. Jos Dumortier (ICRI, KU Leuven).

Unabhängig davon hat die Kommission alle Interessierten
aufgefordert, ihre Kommentare an die Adresse infso-a1@cec.eu.int
zu senden.

16 europäische Aufsichts- bzw. Akkreditierungsstellen haben im
Rahmen des Forum of European Supervisory Authorities for
Electronic Signatures eine Liste von aus ihrer Sicht wichtigen
Themen für den Review erstellt und veröffentlicht:
http://www.fesa.eu/public-documents/ReviewTopics-20030702.pdf

3. e-Government-Gesetz

Das Bundeskanzleramt hat einen Entwurf für ein e-Government-
Gesetz zur Begutachtung veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf
enthält unter anderem Regelungen zur Identifikation und
Authentifizierung im elektronischen Verkehr mit öffentlichen
Stellen (Bürgerkartenfunktion) sowie Änderungen des AVG und des
Zustellgesetzes (elektronische Zustelldienste). Die
Begutachtungsfrist endet am 15.09.2003.

Der Entwurf samt Erläuterungen kann an den folgenden Adressen
abgerufen werden:
http://www.parlament.gv.at/pd/pm/XXII/ME/his/000/ME00069_.html
http://www.ris.bka.gv.at/begutachtung/
http://labs.cio.gv.at/egovg/

Eine ausführliche Stellungnahme der RTR-GmbH kann unter der
folgenden URL abgerufen werden:
http://www.signatur.rtr.at/de/repository/rtr-egovg-20030825.html

4. Telekommunikationsgesetz 2003

Am 20.08.2003 ist das Telekommunikationsgesetz 2003 in Kraft
getreten. Das TKG 2003 bringt einen neuen Rechtsrahmen für
die Regulierung der Kommunikationsnetze und -dienste und damit
viele Änderungen für die Telekom-Control-Kommission, die
KommAustria und die RTR-GmbH. An der Behördenstruktur hat sich
aber nichts Wesentliches geändert und die Aufgaben der Telekom-
Control-Kommission und der RTR-GmbH im Bereich der
elektronischen Signatur bleiben durch die Änderungen unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kronegger

----------------------------------------------------------------
Newsletter der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen
comments/subscribe/unsubscribe: signatur-newsletter@rtr.at
----------------------------------------------------------------
Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen
Telekom-Control-Kommission und
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Str. 77-79
A-1060 Wien
Tel. +43/1/58058-407
Fax: +43/1/58058-9191
E-Mail: signatur@signatur.rtr.at
----------------------------------------------------------------