Newsletter #7

VerfasserTelekom-Control GmbH
Datum21.01.2000
Aktualitäthistorisches Dokument
InhaltSehr geehrte Damen und Herren!

Am 19.01.2000 wurde die EU-Signaturrichtlinie im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 13 vom 19.1.2000, S. 12)
veröffentlicht.

Die "Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche
Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen", wie ihr
vollständiger Name lautet, trat am Tag ihrer Veröffentlichung
in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten bis zum 19.07.2001
umgesetzt werden.

In Österreich ist die Richtlinie durch das am 01.01.2000 in
Kraft getretene Signaturgesetz im wesentlichen umgesetzt. Es
sind nur einige kleine Anpassungen betreffend die gemein-
schaftsweite Anerkennung von Bestätigungsstellen und deren
Bescheinigungen notwendig, für die das Inkrafttreten der
Richtlinie abgewartet werden musste (§§ 18 Abs. 5 und 6,
§ 19 Abs. 3, § 29 SigG).

Das Amtsblatt finden Sie in elektronischer Form unter
http://europa.eu.int/eur-lex/de/oj/2000/l_01320000119de.html
(Deckblatt) bzw. als PDF-Dokument unter
http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2000/l_013/l_01320000119de00120020.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kronegger

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Anm.: Unter den genannten Links ist das Amtsblatt inzwischen nicht mehr verfügbar. Sie finden die Richtlinie auf diesem Website als HTML-Seiten und als PDF-Dokument.