Newsletter #26
Verfasser | RTR-GmbH |
Datum | 28.08.2003 |
Aktualität | historisches Dokument |
Inhalt | Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Wochen hat sich im Bereich der elektronischen Signatur einiges ereignet, worüber wir Ihnen berichten wollen: 1. Allgemein anerkannte Normen Am 15.07.2003 hat die Europäische Kommission im Amtsblatt eine Entscheidung über allgemein anerkannte Normen veröffentlicht. Es handelt sich dabei unter anderem um ein Protection Profile für sichere Signaturerstellungseinheiten, das nun europaweite Anerkennung hat. Die Entscheidung können Sie unter folgender URL abrufen: http://www.signatur.rtr.at/de/repository/legal-eu-standards-20030715.html 2. Review der Signaturrichtlinie Gemäß Art. 12 der Signaturrichtlinie führt die Europäische Kommission derzeit einen Review der Signaturrichtlinie durch. Ein Teil dieses Review ist eine von der Kommission in Auftrag gegebene Studie eines internationalen Expertenteams unter der Leitung von Prof. Jos Dumortier (ICRI, KU Leuven). Unabhängig davon hat die Kommission alle Interessierten aufgefordert, ihre Kommentare an die Adresse infso-a1@cec.eu.int zu senden. 16 europäische Aufsichts- bzw. Akkreditierungsstellen haben im Rahmen des Forum of European Supervisory Authorities for Electronic Signatures eine Liste von aus ihrer Sicht wichtigen Themen für den Review erstellt und veröffentlicht: http://www.fesa.eu/public-documents/ReviewTopics-20030702.pdf 3. e-Government-Gesetz Das Bundeskanzleramt hat einen Entwurf für ein e-Government- Gesetz zur Begutachtung veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf enthält unter anderem Regelungen zur Identifikation und Authentifizierung im elektronischen Verkehr mit öffentlichen Stellen (Bürgerkartenfunktion) sowie Änderungen des AVG und des Zustellgesetzes (elektronische Zustelldienste). Die Begutachtungsfrist endet am 15.09.2003. Der Entwurf samt Erläuterungen kann an den folgenden Adressen abgerufen werden: http://www.parlament.gv.at/pd/pm/XXII/ME/his/000/ME00069_.html http://www.ris.bka.gv.at/begutachtung/ http://labs.cio.gv.at/egovg/ Eine ausführliche Stellungnahme der RTR-GmbH kann unter der folgenden URL abgerufen werden: http://www.signatur.rtr.at/de/repository/rtr-egovg-20030825.html 4. Telekommunikationsgesetz 2003 Am 20.08.2003 ist das Telekommunikationsgesetz 2003 in Kraft getreten. Das TKG 2003 bringt einen neuen Rechtsrahmen für die Regulierung der Kommunikationsnetze und -dienste und damit viele Änderungen für die Telekom-Control-Kommission, die KommAustria und die RTR-GmbH. An der Behördenstruktur hat sich aber nichts Wesentliches geändert und die Aufgaben der Telekom- Control-Kommission und der RTR-GmbH im Bereich der elektronischen Signatur bleiben durch die Änderungen unberührt. Mit freundlichen Grüßen Dieter Kronegger ---------------------------------------------------------------- Newsletter der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen comments/subscribe/unsubscribe: signatur-newsletter@rtr.at ---------------------------------------------------------------- Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen Telekom-Control-Kommission und Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Str. 77-79 A-1060 Wien Tel. +43/1/58058-407 Fax: +43/1/58058-9191 E-Mail: signatur@signatur.rtr.at ---------------------------------------------------------------- |