Newsletter #25

VerfasserRTR-GmbH
Datum24.10.2002
Aktualitäthistorisches Dokument
InhaltSehr geehrte Damen und Herren!

In den letzten Tagen hat die Europäische Kommission zwei
interessante Veröffentlichungen vorgenommen.

1. Notifizierte Bestätigungsstellen

Die Europäische Kommission hat uns mitgeteilt, welche
Staaten bislang Bestätigungsstellen nach Art. 3 Abs. 4 der
Signaturrichtlinie 1999/93/EG notifiziert haben:

Österreich:

Zentrum für sichere Informationstechnologie - Austria (A-SIT)
http://www.a-sit.at/

Deutschland:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Referat Zertifizierung, Zulassung
http://www.bsi.de/

TÜV Informationstechnik GmbH
http://www.tuvit.de/

T-Systems ISS GmbH
Zertifizierungsstelle
http://www.t-systems-zert.de/

Gemäß § 18 Abs. 5 SigG müssen die technischen Komponenten und
Verfahren für die Erstellung sicherer elektronischer Signaturen
nach dem Stand der Technik hinreichend und laufend geprüft sein.
Die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen muss von einer
Bestätigungsstelle bescheinigt sein. Ausländische Bescheinigungen
sind, wenn die ausländische Stelle vom jeweiligen Mitgliedstaat
der EU bzw. des EWR notifiziert wurde, den Bescheinigungen einer
österreichischen Bestätigungsstelle gleich zu halten (vgl. § 18
Abs. 5 SigG, http://www.signatur.rtr.at/de/legal/sigg18.html ).

Die Europäische Kommission veröffentlicht die Notifikationen
seit dieser Woche im Internet (die folgende URL ist zweizeilig):

http://europa.eu.int/information_society/eeurope/
action_plan/safe/esignatures/index_en.htm

2. Review der Signaturrichtlinie

Gemäß Art. 12 der Signaturrichtlinie muss die Europäische
Kommission die Durchführung der Signaturrichtlinie überprüfen
und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens
19.07.2003 darüber Bericht erstatten. Als eine Grundlage für
diesen Review hat die Europäische Kommission am 19.10.2002
im Amtsblatt S eine Studie ausgeschrieben. Die Ausschreibung
kann unter http://ted.eur-op.eu.int/ abgerufen werden (im
Formular "Suche nach Ausschreibungen" ist dazu das vorausge-
füllte Feld "Abl. S" zu löschen und im Feld "Dok. Nummer"
die Zahl "160620-2002" einzugeben).

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kronegger

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