Newsletter #20
Verfasser | RTR-GmbH |
Datum | 18.12.2001 |
Aktualität | historisches Dokument |
Inhalt | Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen kann über zwei neue österreichische Zertifizierungsdienste berichten: 1. Akkreditierung der Datakom Austria GmbH In der Sitzung der Telekom-Control-Kommission vom 17.12.2001 wurde die Datakom Austria GmbH als erster österreichischer Zertifizierungsdiensteanbieter gemäß § 17 SigG akkreditiert. Die Akkreditierung bezieht sich auf den Zertifizierungsdienst "a-sign Premium", bei welchem die Datakom Austria GmbH qualifizierte Zertifikate für sichere elektronische Signaturen ausstellt. Kunden dieses Zertifizierungsdienstes erhalten von der Datakom Austria GmbH eine Starcos-Chipkarte, welche entsprechend der Signaturverordnung auf Sicherheit geprüft und bescheinigt ist. Als sogenannter "Secure Viewer" wird die Software ProSIGN Version 2.0 des Grazer Systemhauses Infonova eingesetzt. Mit dieser Software können XML-Dokumente sicher elektronisch signiert werden. Die sichere Signatur erfüllt das rechtliche Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift. Weitere Informationen zum Dienst "a-sign Premium": http://www.signatur.rtr.at/de/providers/services/a-sign-premium.html Der Spruch des Akkreditierungsbescheides und die rechtliche Begründung können hier abgerufen werden: http://www.signatur.rtr.at/de/repository/tkk-accreditation-datakom-20011217.html 2. Qualifizierte Zertifikate von A-Trust Am 15.12.2001 hat die A-Trust Gesellschaft für Sicherheits- systeme im elektronischen Datenverkehr GmbH ihren Zertifizierungsdienst "trust|sign" aufgenommen. Im Rahmen dieses Dienstes stellt A-Trust qualifizierte Zertifikate für die einfache Signatur aus. Kunden dieses Zertifizierungsdienstes erhalten von A-Trust ebenfalls eine Starcos-Chipkarte, welche entsprechend der Signaturverordnung auf Sicherheit geprüft und bescheinigt ist. Ein "Secure Viewer" wird im Zusammenhang mit diesen Zertifikaten aber nicht zwingend eingesetzt, weshalb die von den Kunden dieses Zertifizierungsdienstes erzeugten Signaturen nicht das rechtliche Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift erfüllen. Weitere Informationen zum Dienst "trust|sign": http://www.signatur.rtr.at/de/providers/services/atrust-trustsign.html 3. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Dienste 3.1 Qualifiziertes Zertifikat Bei beiden Zertifizierungsdiensten handelt es sich um Dienste, mit welchen qualifizierte Zertifikate ausgestellt werden. Dazu muss der Zertifizierungsdiensteanbieter hohe Anforderungen - vor allem an die Sicherheit der technischen Einrichtungen in seinem Trust-Center und in den Registrierungsstellen - erfüllen und er muss gewährleisten, dass qualifizierte Zertifikate nur nach Identitätsprüfung anhand eines amtlichen Lichtbildausweises ausgestellt werden. 3.2 Sichere elektronische Signatur Damit mit einem qualifizierten Zertifikat auch sichere elektronische Signaturen erstellt werden können, welche das rechtliche Erfordernis der Schriftform erfüllen, werden zusätzlich Anforderungen an die technischen Komponenten beim Kunden (dem Signator) gestellt: 3.2.1 Sichere Signaturerstellungseinheit Der Signator muss über eine Signaturerstellungseinheit verfügen, welche nach dem Stand der Technik geprüft und von einer Bestätigungsstelle bescheinigt ist. Beide Anbieter verwenden zu diesem Zweck eine Starcos-Chipkarte. Die Chipkarte ist nach ITSEC E4 hoch evaluiert und wurde von der Bestätigungsstelle A-SIT bescheinigt. 3.2.2 Secure Viewer Die Signaturverordnung verlangt weiters, dass der Signator für die Erstellung sicherer elektronischer Signaturen Komponenten verwendet, welche ihm die vollständige Anzeige der zu signierenden Daten ermöglichen (sog. "Secure Viewer"). In diesem Punkt unterscheiden sich die beiden Dienste. Die Datakom Austria GmbH verfügt mit ProSIGN Version 2.0 über einen Secure Viewer, der XML-Dokumente sicher signieren kann. Die Zertifikate des Zertifizierungsdienstes "a-sign Premium" dürfen derzeit auch nur gemeinsam mit diesem Programm verwendet werden, es können also derzeit nur Dokumente im Format XML signiert werden. XML eignet sich vor allem für Formulare im e-Commerce und e-Government. Die Datakom Austria GmbH kann in Zukunft auch noch weitere Secure Viewer anbieten. A-Trust stellt seinen Kunden derzeit keinen Secure Viewer zur Verfügung. Die im Rahmen des Zertifizierungsdienstes "trust|sign" erstellten Signaturen erfüllen daher nicht das Erfordernis der Schriftform, allerdings können beliebige Dokumentenformate signiert werden. Grundsätzlich muss auch ein "Secure Viewer" evaluiert und von einer Bestätigungsstelle bescheinigt sein. In Anbetracht des Umstandes, dass "Secure Viewer" auf dem Markt kaum erhältlich sind, hat die Aufsichtsstelle aber entschieden, dass eine Akkreditierung auch dann ausgesprochen werden kann, wenn die Software in auslieferbarer Form vorliegt, wenn eine Evaluierung und Bescheinigung bereits in Auftrag gegeben wurde und der Aufsichtsstelle eine Erklärung des Evaluators vorliegt, dass aus seiner Sicht keine Umstände vorliegen, die eine erfolg- reiche Evaluierung von vornherein ausschließen. Die Datakom Austria GmbH konnte in der letzten Woche vorführen, dass die Software ProSIGN Version 2.0 in auslieferbarer Form vorliegt und mit der Starcos-Chipkarte zusammenarbeitet. Damit war der letzte offene Punkt geklärt und die Telekom-Control- Kommission als Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen konnte die Akkreditierung beschließen. 3.3 Anzeige/Akkreditierung Auch in formaler Hinsicht unterscheiden sich die beiden Dienste. Das Signaturgesetz sieht zwei Möglichkeiten vor, einen Zertifizierungsdienst aufzunehmen. Wenn der Anbieter den Dienst der Aufsichtsstelle anzeigt, kann er sofort die Tätigkeit aufnehmen. Die Überprüfung durch die Aufsichtsstelle erfolgt im Nachhinein. Beantragt der Anbieter hingegen die Akkreditierung, so erfolgt zunächst die Überprüfung durch die Aufsichtsstelle und erst dann kann der Anbieter den Zertifizierungsdienst aufnehmen. Eine Akkreditierung ist nur für Anbieter sicherer elektronischer Signaturverfahren möglich. - Die Datakom Austria GmbH hat den Weg der Akkreditierung gewählt. Mit ihrem Bescheid vom 17.12.2001 hat die Telekom- Control-Kommission das Überprüfungsverfahren abgeschlossen und der Datakom Austria GmbH das Recht verliehen, sich "Akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter" zu nennen. Die Datakom Austria GmbH muss den Dienst "a-sign Premium" nun binnen drei Monaten aufnehmen. - A-Trust hat der Aufsichtsstelle angezeigt, am 15.12.2001 den Dienst "trust|sign" aufzunehmen. Das Überprüfungsverfahren durch die Aufsichtsstelle ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings wurden bereits einige Überprüfungen (unter anderem einen Augenschein in den Räumlichkeiten von A-Trust) vorgenommen und die Telekom-Control-Kommission hat keinen Anlass gesehen, Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen. In beiden Verfahren hat die Telekom-Control-Kommission als für die Aufsicht und die Akkreditierung zuständige Behörde beschlossen, sich mit der Bestätigungsstelle A-SIT zu beraten und A-SIT um ein Gutachten zur technischen Sicherheit zu ersuchen. Weiters hat die Telekom-Control-Kommission in beiden Verfahren ihre Geschäftsstelle, die RTR-GmbH, mit Erhebungen, insbesondere mit der Vornahme eines Augenscheins, beauftragt. Mit freundlichen Grüßen Dieter Kronegger ---------------------------------------------------------------- Newsletter der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen comments/subscribe/unsubscribe: signatur-newsletter@rtr.at ---------------------------------------------------------------- Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen Telekom-Control-Kommission und Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Str. 77-79 A-1060 Wien Tel. +43/1/58058-407 Fax: +43/1/58058-9191 E-Mail: signatur@signatur.rtr.at --------------------------------------------------------------- |