Newsletter #19

VerfasserRTR-GmbH
Datum27.11.2001
Aktualitäthistorisches Dokument
InhaltSehr geehrte Damen und Herren!

Die Aufsichtsstelle möchte Sie auf zwei neue Rechtsvorschriften
hinweisen.

1. Am 21.11.2001 wurde im Plenum des Nationalrates das
E-Commerce-Gesetz beschlossen. Gleichzeitig wurde auch
beschlossen, § 4 Abs. 2 Z 4 SigG zu ändern. Die Änderung
soll am 01.01.2002 in Kraft treten; die Bestimmung soll dann
lauten:

"(2) Eine sichere elektronische Signatur entfaltet nicht die
Rechtswirkungen der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB
bei ...
4. einer Bürgschaftserklärung (§ 1346 Abs. 2 ABGB), die von
Personen außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder
beruflichen Tätigkeit abgegeben wird."

Der momentane Stand im Gesetzgebungsverfahren kann unter
http://www.parlament.gv.at/pd/pm/XXI/I/his/008/I00817_.html
abgerufen werden.

Als Aufsichtsstellen werden für die Vollziehung des
E-Commerce-Gesetzes übrigens die Bezirksverwaltungsbehörden
zuständig sein (§ 2 AVG).

2. Im deutschen Bundesgesetzblatt wurde am 21.11.2001 die neue
deutsche Signaturverordnung kundgemacht. Die Verordnung trat
am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Die Verordnung ist bei www.bgbl.de abrufbar:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101059f.pdf
(Nur-Lese-Version, ab Seite 3074)

Bei http://www.dud.de/ ist eine kürzere PDF-Datei abrufbar,
die druckbar ist und nur die Seiten mit der deutschen SigV
enthält.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kronegger

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