Newsletter #19
Verfasser | RTR-GmbH |
Datum | 27.11.2001 |
Aktualität | historisches Dokument |
Inhalt | Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aufsichtsstelle möchte Sie auf zwei neue Rechtsvorschriften hinweisen. 1. Am 21.11.2001 wurde im Plenum des Nationalrates das E-Commerce-Gesetz beschlossen. Gleichzeitig wurde auch beschlossen, § 4 Abs. 2 Z 4 SigG zu ändern. Die Änderung soll am 01.01.2002 in Kraft treten; die Bestimmung soll dann lauten: "(2) Eine sichere elektronische Signatur entfaltet nicht die Rechtswirkungen der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB bei ... 4. einer Bürgschaftserklärung (§ 1346 Abs. 2 ABGB), die von Personen außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit abgegeben wird." Der momentane Stand im Gesetzgebungsverfahren kann unter http://www.parlament.gv.at/pd/pm/XXI/I/his/008/I00817_.html abgerufen werden. Als Aufsichtsstellen werden für die Vollziehung des E-Commerce-Gesetzes übrigens die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig sein (§ 2 AVG). 2. Im deutschen Bundesgesetzblatt wurde am 21.11.2001 die neue deutsche Signaturverordnung kundgemacht. Die Verordnung trat am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verordnung ist bei www.bgbl.de abrufbar: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101059f.pdf (Nur-Lese-Version, ab Seite 3074) Bei http://www.dud.de/ ist eine kürzere PDF-Datei abrufbar, die druckbar ist und nur die Seiten mit der deutschen SigV enthält. Mit freundlichen Grüßen Dieter Kronegger ---------------------------------------------------------------- Newsletter der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen comments/subscribe/unsubscribe: signatur-newsletter@rtr.at ---------------------------------------------------------------- Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen Telekom-Control-Kommission und Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Str. 77-79 A-1060 Wien Tel. +43/1/58058-407 Fax: +43/1/58058-9191 E-Mail: signatur@signatur.rtr.at --------------------------------------------------------------- |