Newsletter #14
Verfasser | Telekom-Control GmbH |
Datum | 03.01.2001 |
Aktualität | historisches Dokument |
Inhalt | Sehr geehrte Damen und Herren! Am 29.12.2000 wurde im BGBl I Nr. 2000/137 die Novelle des Signaturgesetzes kundgemacht. Die Novelle ist großteils am 30.12.2000 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen: - Es genügt in Zukunft, wenn ein qualifiziertes Zertifikat mit der "fortgeschrittenen" statt der "sicheren" elektronischen Signatur des Zertifizierungsdiensteanbieters versehen ist. - Ausländische Stellen, die nach der Signaturrichtlinie der EU-Kommission notifiziert wurden, werden inländischen Bestätigungsstellen gleichgestellt. - Die vom sog. Artikel-9-Ausschuss nach der Signaturrichtlinie festgelegten Mindestkriterien für Bestätigungsstellen werden in Form einer vom Bundeskanzler noch zu erlassenden Verordnung ins österreichische Recht übernommen. - Die Finanzierung der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen wurde gesichert. Sie können die Novelle auf der Website der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen, http://www.signatur.tkc.at/ abrufen. In der Rubrik Dokumente/Rechtsvorschriften finden Sie den Text des Bundesgesetzblattes; in der Rubrik Signaturrecht haben wir die Änderungen in das dort abrufbare Signaturgesetz eingearbeitet. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2001 und verbleiben mit freundlichen Grüßen Dieter Kronegger ---------------------------------------------------------------- Newsletter der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen comments/subscribe/unsubscribe: signatur-newsletter@tkc.at ---------------------------------------------------------------- Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen Telekom-Control-Kommission und Telekom-Control GmbH Mariahilfer Str. 77-79 A-1060 Wien Tel. +43/1/58058-407 Fax: +43/1/58058-9191 E-Mail: signatur@tkc.at ---------------------------------------------------------------- |