Newsletter #11
Verfasser | Telekom-Control GmbH |
Datum | 17.08.2000 |
Aktualität | historisches Dokument |
Inhalt | Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesministerium für Justiz hat eine Novelle des Signaturgesetzes in Begutachtung ausgesandt. Der Text des Entwurfes ist auf der Website des Parlaments abrufbar: http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/ME/his/000/ME00074_.html Die geplante Novelle, welche großteils am 01.11.2000 in Kraft treten soll, enthält einige kleine Änderungen des Gesetzes, zumeist Anpassungen an die EU-Signaturrichtlinie und redaktio- nelle Bereinigungen. Mit der Novelle wird auch das Problem der Finanzierung der Anlaufkosten der Aufsichtsstelle gelöst werden. Die wichtigsten Änderungen: - Es genügt in Zukunft, wenn ein qualifiziertes Zertifikat mit der "fortgeschrittenen" statt der "sicheren" elektronischen Signatur des Zertifizierungsdiensteanbieters versehen ist. - Ausländische Stellen, die nach der Signaturrichtlinie der EU-Kommission notifiziert wurden, werden inländischen Bestätigungsstellen gleichgestellt. - Die vom sog. Artikel-9-Ausschuss nach der Signaturrichtlinie festgelegten Mindestkriterien für Bestätigungsstellen werden ins österreichische Recht übernommen. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis zum 31.08.2000. Mit freundlichen Grüßen Dieter Kronegger ---------------------------------------------------------------- Newsletter der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen comments/subscribe/unsubscribe: signatur-newsletter@tkc.at ---------------------------------------------------------------- Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen Telekom-Control-Kommission und Telekom-Control GmbH Mariahilfer Str. 77-79 A-1060 Wien Tel. +43/1/58058-407 Fax: +43/1/58058-9191 E-Mail: signatur@tkc.at ---------------------------------------------------------------- |