Newsletter #11

VerfasserTelekom-Control GmbH
Datum17.08.2000
Aktualitäthistorisches Dokument
InhaltSehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Justiz hat eine Novelle des
Signaturgesetzes in Begutachtung ausgesandt. Der Text des
Entwurfes ist auf der Website des Parlaments abrufbar:
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/ME/his/000/ME00074_.html

Die geplante Novelle, welche großteils am 01.11.2000 in Kraft
treten soll, enthält einige kleine Änderungen des Gesetzes,
zumeist Anpassungen an die EU-Signaturrichtlinie und redaktio-
nelle Bereinigungen. Mit der Novelle wird auch das Problem der
Finanzierung der Anlaufkosten der Aufsichtsstelle gelöst werden.

Die wichtigsten Änderungen:

- Es genügt in Zukunft, wenn ein qualifiziertes Zertifikat mit
der "fortgeschrittenen" statt der "sicheren" elektronischen
Signatur des Zertifizierungsdiensteanbieters versehen ist.

- Ausländische Stellen, die nach der Signaturrichtlinie der
EU-Kommission notifiziert wurden, werden inländischen
Bestätigungsstellen gleichgestellt.

- Die vom sog. Artikel-9-Ausschuss nach der Signaturrichtlinie
festgelegten Mindestkriterien für Bestätigungsstellen werden
ins österreichische Recht übernommen.

Die Begutachtungsfrist läuft noch bis zum 31.08.2000.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kronegger

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