Newsletter #8

VerfasserTelekom-Control GmbH
Datum03.02.2000
Aktualitäthistorisches Dokument
InhaltSehr geehrte Damen und Herren!

Gestern wurden die Signaturverordnung und die Verordnung, mit
der die Eignung des Vereins A-SIT als Bestätigungsstelle
festgestellt wurde, im Teil II des Bundesgesetzblattes
kundgemacht (BGBl II 2000/30 und BGBl II 2000/31).

Gegenüber dem Ihnen bereits bekannten Entwurf der SigV, der
im September 1999 der EU-Kommission notifiziert worden war,
wurden nur geringfügige Änderungen vorgenommen, u. a.:
- Konkretisierung FIPS 140-1, "level 2" in § 9 Abs. 2
- 160 Bit statt 190 Bit bei DSA-Varianten, die auf elliptischen
Kurven basieren, in Anhang 1

Auf unserer Homepage stehen die beiden Verordnungen zum
Download bereit:
http://www.tkc.at/www/TKC_main.nsf/pages/Signatur

Sämtliche Bundesgesetzblätter seit 1999 können im übrigen
seit einigen Wochen auch unter der Adresse
http://www.verlagoesterreich.at/bgbl/ris/ kostenfrei im
authentischen PDF-Format abgerufen werden. (Greift man hingegen
über die Adresse http://www.verlagoesterreich.at/bgbl/ zu, wird
man darauf hingewiesen, dass die Abrufmöglichkeit nur
registrierten Benutzern zur Verfügung stünde.)

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kronegger

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Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen
Telekom-Control-Kommission und Telekom-Control GmbH
Mariahilfer Str. 77-79
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Tel. +43/1/58058-407
Fax: +43/1/58058-9191
E-Mail: signatur@tkc.at
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Anm.: Sie finden die Signaturverordnung nunmehr in der Rubrik Rechtsinformationen.