Newsletter #8
Verfasser | Telekom-Control GmbH |
Datum | 03.02.2000 |
Aktualität | historisches Dokument |
Inhalt | Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern wurden die Signaturverordnung und die Verordnung, mit der die Eignung des Vereins A-SIT als Bestätigungsstelle festgestellt wurde, im Teil II des Bundesgesetzblattes kundgemacht (BGBl II 2000/30 und BGBl II 2000/31). Gegenüber dem Ihnen bereits bekannten Entwurf der SigV, der im September 1999 der EU-Kommission notifiziert worden war, wurden nur geringfügige Änderungen vorgenommen, u. a.: - Konkretisierung FIPS 140-1, "level 2" in § 9 Abs. 2 - 160 Bit statt 190 Bit bei DSA-Varianten, die auf elliptischen Kurven basieren, in Anhang 1 Auf unserer Homepage stehen die beiden Verordnungen zum Download bereit: http://www.tkc.at/www/TKC_main.nsf/pages/Signatur Sämtliche Bundesgesetzblätter seit 1999 können im übrigen seit einigen Wochen auch unter der Adresse http://www.verlagoesterreich.at/bgbl/ris/ kostenfrei im authentischen PDF-Format abgerufen werden. (Greift man hingegen über die Adresse http://www.verlagoesterreich.at/bgbl/ zu, wird man darauf hingewiesen, dass die Abrufmöglichkeit nur registrierten Benutzern zur Verfügung stünde.) Mit freundlichen Grüßen Dieter Kronegger ---------------------------------------------------------------- TKC-Newsletter zur elektronischen Signatur comments/subscribe/unsubscribe: dieter.kronegger@tkc.at ---------------------------------------------------------------- Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen Telekom-Control-Kommission und Telekom-Control GmbH Mariahilfer Str. 77-79 A-1060 Wien Tel. +43/1/58058-407 Fax: +43/1/58058-9191 E-Mail: signatur@tkc.at ---------------------------------------------------------------- Anm.: Sie finden die Signaturverordnung nunmehr in der Rubrik Rechtsinformationen. |