Newsletter #7
Verfasser | Telekom-Control GmbH |
Datum | 21.01.2000 |
Aktualität | historisches Dokument |
Inhalt | Sehr geehrte Damen und Herren! Am 19.01.2000 wurde die EU-Signaturrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 13 vom 19.1.2000, S. 12) veröffentlicht. Die "Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen", wie ihr vollständiger Name lautet, trat am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten bis zum 19.07.2001 umgesetzt werden. In Österreich ist die Richtlinie durch das am 01.01.2000 in Kraft getretene Signaturgesetz im wesentlichen umgesetzt. Es sind nur einige kleine Anpassungen betreffend die gemein- schaftsweite Anerkennung von Bestätigungsstellen und deren Bescheinigungen notwendig, für die das Inkrafttreten der Richtlinie abgewartet werden musste (§§ 18 Abs. 5 und 6, § 19 Abs. 3, § 29 SigG). Das Amtsblatt finden Sie in elektronischer Form unter http://europa.eu.int/eur-lex/de/oj/2000/l_01320000119de.html (Deckblatt) bzw. als PDF-Dokument unter http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2000/l_013/l_01320000119de00120020.pdf Mit freundlichen Grüßen Dieter Kronegger ---------------------------------------------------------------- TKC-Newsletter zur elektronischen Signatur comments/subscribe/unsubscribe: dieter.kronegger@tkc.at ---------------------------------------------------------------- Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen Telekom-Control-Kommission und Telekom-Control GmbH Mariahilfer Str. 77-79 A-1060 Wien Tel. +43/1/58058-407 Fax: +43/1/58058-9191 E-Mail: signatur@tkc.at ---------------------------------------------------------------- Anm.: Unter den genannten Links ist das Amtsblatt inzwischen nicht mehr verfügbar. Sie finden die Richtlinie auf diesem Website als HTML-Seiten und als PDF-Dokument. |