Verordnung betreffend elektronische Rechnungen
| Datum | 23.12.2003 |
| Inhalt | Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden Hinweis: Im Wesentlichen verweist diese Verordung auf § 2 Z 3 lit. a bis d SigG ("fortgeschrittene elektronische Signatur"), die Aufsichtsstelle hat zu dieser Bestimmung des SigG ein Positionspapier veröffentlicht. |
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