Öffentliche Kurzrufnummern mit Stern
Öffentliche Kurzrufnummern mit Stern dienen der leichteren Merkbarkeit und Bewerbung von tariffreien Diensten mit hohem Gesprächsvolumen.
Betreiberkennzahlen hinter dem Stern werden drei-, vier- oder fünfstellig zugeteilt, das erforderliche Gesprächsvolumen wurde mit 500 Minuten pro Monat, betrachtet über den Jahresdurchschnitt, festgelegt.
Voraussetzung für die Zuteilung einer öffentlichen Kurzrufnummer mit Stern ist die Nutzung einer Rufnummer aus den Bereichen 800, 810, 820 oder 821. Die Nutzung der Kurzrufnummer ist aber ausschließlich mit einer korrespondierenden Rufnummer aus dem Bereich 800 zulässig.
Die speziell für diesen Rufnummernbereich relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 48a bis 48d der KEM-V 2009.