Öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste
Besondere Dienste sind Dienste, die von besonderem öffentlichen Interesse sind und österreichweit einheitlich erbracht werden.
Öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste können festgelegt werden, wenn für den betreffenden Dienst unabhängig von dieser Verordnung ein gesetzlicher Auftrag besteht.
Neue öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste sind vierstellig festzulegen.
Von einem besonderen öffentlichen Interesse ist dann auszugehen, wenn zu erwarten ist, dass der Dienst von einem wesentlichen Teil der Bevölkerung genutzt werden wird.
Kurzrufnummern für besondere Dienste werden dann festgelegt, wenn diese Dienste durch Gesetz geregelt werden.
Um öffentliche Kurzrufnummern für Notrufdienste in der öffentlichen Wahrnehmung klar von anderen öffentlichen Kurzrufnummern zu unterscheiden, wurde für (neu hinzukommende) öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste eine vierstellige Rufnummernlänge festgelegt.
Öffentliche Kurzrufnummern für besondere Dienste sind durch § 24 KEM-V 2009 festgelegt für:
130 | Landeswarnzentralen | |
120 und 123 | Pannendienste | |
148 4 | Krankentransporte | |
145 5 | Apothekendienste | |
145 0 | Gesundheits-Erstkontakt |
Die speziell für diese Kurzrufnummern relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 23 bis 28 der KEM-V 2009.