Öffentliche Kurzrufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert

Mit Entscheidung der Europäischen Kommission vom 15.02.2007 (2007/116/EG, Abl. Nr. L 49 vom 17.02.2007, S 30) wurde auf europäischer Ebene der Rufnummernbereich beginnend mit 116 für "harmonisierte Dienste von sozialem Wert" reserviert. Aufgrund dieser und folgender Entscheidungen (2007/698/EG, 2009/884/EG) sind derzeit festgelegt:

RufnummerVerwendungszweck
116 000Hotline für vermisste Kinder
116 006Hotline für Opfer von Straftaten
116 111Hotline für Hilfe suchende Kinder
116 117Bereitschaftsdienst für ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen
116 123Hotline zur Lebenshilfe

Ein harmonisierter Dienst von sozialem Wert ist gemäß Artikel 2 dieser Entscheidung "... ein Dienst, der einer gemeinsamen Beschreibung entspricht, der für Einzelpersonen unter einer gebührenfreien Rufnummer erreichbar ist, der potenziell Besuchern aus anderen Ländern nützt und für den ein konkreter sozialer Bedarf besteht, der also insbesondere zum Wohlbefinden oder zur Sicherheit der Bürger oder bestimmter Bevölkerungsgruppen beiträgt oder Bürgern hilft, die sich in Schwierigkeiten befinden."

Die Umsetzung der Vorgaben in der KEM-V 2009 erfolgt dermaßen, dass der Rufnummernbereich 116 zusammen mit den allgemeinen Rahmenbedingungen generell festgelegt wird. Zuteilungsvoraussetzungen, Nummernzuteilungen und Verhaltensvorschriften werden daran anschließend für jede Rufnummer einzeln festgelegt, um jeweils auf die speziellen Bedürfnisse der Dienste eingehen zu können.

Formlose Anträge sind schriftlich an die

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77 - 79
A-1060 Wien
Fax: + 43 (0)1 58058 - 9393

zu richten.

Die speziell für diese Kurzrufnummern relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 29 bis 37 der KEM-V 2009.