Kann ich Vertragsansprüche (Gewährleistung) gegen meinen Internet-Anbieter geltend machen, wenn ich ein schlechtes Testergebnis erziele?
Vermutet eine Nutzerin bzw. ein Nutzer Abweichungen bei den vertraglich vereinbarten Down- und Upload-Geschwindigkeiten, wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
- Schauen Sie im Vertrag nach, welche Down- und Upload-Geschwindigkeiten vereinbart wurden.
- Dokumentieren Sie die Down- und Upload-Geschwindigkeiten mit dem RTR-Netztest. Wenn Sie einen kabelgebundenen Internetzugang (DSL- (inklusive Hybridprodukt), Kabel- oder Glasfaseranschluss) eines österreichischen Betreibers haben, nutzen Sie hierfür die Möglichkeit der zertifizierten Messung.
- Wenden Sie sich schriftlich an den Anbieter des Internetzuganges. Übermitteln Sie Ihrem Betreiber die Ergebnisse der Messungen.
Als Kundin bzw. Kunde ist man verpflichtet, das Vorliegen einer mangelhaften Leistungserbringung zu beweisen. Finden Sie mit Ihrem Betreiber keine Lösung, kann ua. die Schlichtungsstelle der RTR-GmbH angerufen und tätig werden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Sie müssen nur Ihre eigenen Kosten tragen (zum Beispiel für Kopien, Porto, Telefon).