(0)6 Teilnehmernummern für öffentliche mobile Kommunikationsdienste


Mobile Rufnummern sind nationale Rufnummern und dienen der Adressierung von

  • Telekommunikationsendeinrichtungen, die über eine Funkschnittstelle, die für mobile Dienste vorgesehen ist, mit dem Kommunikationsnetz verbunden sind;
  • Speichersystemen, die den Telekommunikationsendeinrichtungen gemäß Z 1 eindeutig zugeordnet sind;
  • betreiberbezogenen Diensten;
  • Telekommunikationsendeinrichtungen, die ausschließlich einer Vermittlungsfunktion im Fall von in mobilen Netzen realisierten privaten Netzfunktionen dienen und gegebenenfalls nicht über eine Funkschnittstelle mit dem Kommunikationsnetz verbunden sind, oder
  • Nachrichtendiensten, auch wenn die entsprechenden Infrastruktureinrichtungen gegebenenfalls nicht über eine Funkschnittstelle mit dem Kommunikationsnetz verbunden sind.


Mobile Rufnummern bestehen aus einer dreistelligen Bereichskennzahl und einer sieben- bis neunstelligen Teilnehmernummer. Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind unter Auflagen zulässig, Rufnummern für betreiberbezogene Dienste müssen mindestens vierstellig sein. Dekadische Rufnummernblöcke von Teilnehmernummern sind in den Bereichen (0)650 bis (0)653, (0)655, (0)657, (0)659 bis (0)661 und (0)663 bis (0)699 zuzuteilen.
Der Zuteilungsinhaber darf als Betreiber eines mobilen Kommunikationsdienstes maximal drei dekadische Rufnummernblöcke, die jeweils durch die ersten beiden Stellen der Teilnehmernummern festgelegt werden, zur ausschließlichen Realisierung von betreiberbezogenen Diensten nutzen.

Die speziell für diesen Rufnummernbereich relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 60 bis 64 der KEM-V 2009.