Position der RTR-GmbH zur Nutzung geografischer Rufnummern in Funknetzen

Zum Erfordernis eines ortsfesten Netzabschlusspunktes im Rahmen der Verwendung von geografischen Rufnummern unter Nutzung von Mobilfunktechnologien stellt die RTR-GmbH ihre Sichtweise in untenstehendem Dokument dar.

Es wird im Besonderen auf die Regelungen zur Nutzung von geografischen Rufnummern in den §§ 49 - 54 der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) verwiesen.

Downloads