FAQ - Nummerierung

Was versteht man unter "quellnetztarifiert", was unter "zielnetztarifiert"?

Quell- und Zielnetztarifierung sind Methoden zur Abrechnung zwischen öffentlichen Kommunikationsnetzen (Telefonnetzen). Gemäß § 3 Z 29 bzw. Z 34 KEM-V 2009 bedeutet:

 

quellnetztarifiert: die Festlegung des Entgeltes für einen Dienst durch jenen Kommunikationsdienstebetreiber, der diesen Dienst gegenüber dem rufenden Teilnehmer abrechnet. Entgelte für Anrufe in diese Rufnummernbereiche sind in den Entgeltbestimmung des Quellnetzbetreibers ersichtlich;

 

zielnetztarifiert: die Festlegung des Entgeltes für einen Dienst durch jenen Kommunikationsdienstebetreiber, von dessen zugehörigem Kommunikationsnetz aus der Dienst angeboten wird, in Abstimmung mit dem Dienstleister. Das festgelegte Entgelt gilt für alle Teilnehmer, unabhängig vom jeweiligen Quellnetz.

 

quellnetztarifierte Rufnummernbereiche sind:

  • geografische Rufnummern
  • 1xxx Rufnummern für besondere Dienste
  • (0)5 Rufnummern für private Netze
  • (0)6 mobile Rufnummern
  • (0)718 Internet-Einwahlnummern
  • (0)720 standortunabhängige Rufnummern
  • (0)780 Rufnummern für konvergente Netze
  • (0)828 Rufnummern mit Entgeltobergrenze
  • 111 Telefonstörungsannahmestellen

 

zielnetztarifierte Rufnummernbereiche sind:

  • 1xx Notrufnummern, entgeltfrei
  • 116 xxx Rufnummern für harmonisierte soziale Dienste, entgeltfrei
  • (0)800 entgeltfreie Rufnummern
  • (0)804 Internet-Einwahlnummern, entgeltfrei
  • (0)810, (0)820, (0)821 Rufnummern mit Entgeltobergrenze
  • (0)900, (0)901, (0)930, (0)931, (0)939 Mehrwertnummern
  • 118 Auskunftsdienste

Eine Übersicht über die beiden Tarifierungsszenarien finden Sie in untenstehender pdf-Datei.

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