FAQ - Nummerierung
Frage: | Kann ich auch als Privatperson Rufnummern für Dial-Up Zugänge (0)718, (0)804, für Dienste mit geregelten Entgeltobergrenzen (0)800, (0)810, (0)820, (0)821, (0)828 oder für frei kalkulierbare Mehrwertdienste (0)900, (0)901, (0)930, (0)931, (0)939 beantragen? |
Antwort: | In den Rufnummernbereichen (0)718, (0)800, (0)804, (0)810, (0)820, (0)821, (0)828, (0)900, (0)901, (0)930, (0)931 und (0)939 können Teilnehmernummern sowohl von Kommunikationsdienstebetreibern, die einen Kommunikationsdienst gemäß § 15 TKG 2003 bei der RTR-GmbH angezeigt haben, als auch von anderen natürlichen und juristischen Personen beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie bei den entsprechenden Rufnummernbereichen. |