FAQ - Nummerierung

Kann ich auch als Privatperson Rufnummern für Dial-Up Zugänge (0)718, (0)804, für Dienste mit geregelten Entgeltobergrenzen (0)800, (0)810, (0)820, (0)821, (0)828 oder für frei kalkulierbare Mehrwertdienste (0)900, (0)901, (0)930, (0)931, (0)939 beantragen?

In den Rufnummernbereichen (0)718, (0)800, (0)804, (0)810, (0)820, (0)821, (0)828, (0)900, (0)901, (0)930, (0)931 und (0)939 können Teilnehmernummern sowohl von Kommunikationsdienstebetreibern, die einen Kommunikationsdienst gemäß § 15 TKG 2003 bei der RTR-GmbH angezeigt haben, als auch von anderen natürlichen und juristischen Personen beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie bei den entsprechenden Rufnummernbereichen.

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