Für sichere Netze: Regulierungsbehörde RTR erstellt und konsultiert Telekom-Netzsicherheitsverordnung Pressemitteilung vom 24.04.2020 Die für Netzregulierung zuständige Behörde Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat die Maßnahmenvorschläge der Europäischen Kommission für einen sicheren Aufbau von 5G-Netzen aufgegriffen und auf Grundlage des geltenden Telekommunikationsgesetzes in einer Verordnung festgehalten. Der im engen Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) von der RTR erstellte Verordnungsentwurf wird ab sofort öffentlich konsultiert. Die Konsultationsdokumente sind auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/de/inf/konsult_NSiV_2020 veröffentlicht. Stellungnahmen können bis 5. Juni 2020 eingebracht werden. Ziel der Verordnung: Sicherheit der Telekommunikationsinfrastruktur gewährleisten Um Sicherheitsvorfällen in der gesamten Telekommunikationsinfrastruktur bestmöglich zu begegnen, legt die RTR-Verordnung Mindestsicherheitsmaßnahmen für alle Betreiber von elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten fest. Maßnahmen für Rundfunknetze sind von der Verordnung ausgenommen. Ein besonderer Schwerpunkt der RTR-Verordnung liegt auf der Sicherheit von 5G-Netzen. Die Vorteile, die 5G-Netze mit sich bringen, bedingen eine deutlich höhere technologische Komplexität und demgemäß mehr Angriffsflächen. Daher schreibt die RTR-Verordnung alle relevanten, bereits existierenden internationalen und europäischen Sicherheitsstandards sowie den Aufbau eines effektiven Sicherheitsmanagements beim Betrieb von 5G-Netzen fest. Die RTR wird das Einhalten der 5G-relevanten Sicherheitsstandards kontrollieren. Weiters sind per Verordnung für Betreiber gegenüber der RTR umfassende Informationspflichten vorgeschrieben, um im Falle von Sicherheitsvorfällen unverzüglich Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Das Inkrafttreten der Telekom-Netzsicherheitsverordnung ist für Juni 2020 geplant. Umfangreiche Informationen zum Thema Netzsicherheit sind unter https://www.rtr.at/de/tk/Netzsicherheit veröffentlicht. Über die RTR Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) gegliedert. Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.