Startschuss für die zweite 5G-Auktion: Regulierungsbehörde gibt Ausschreibungsbedingungen bekannt

Auktion findet wie geplant im Frühjahr 2020 statt; Regulierungsbehörde hält an ambitionierten Versorgungsauflagen für 5G fest

Pressemitteilung vom 11.12.2019

„Am 5. Dezember hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, Mag. Andreas Reichhardt, nach eingehender Prüfung die Ausschreibungsbedingungen für die Versteigerung der 5G-Bänder 700 MHz, 2100 MHz und 1500 MHz genehmigt. Mit der heutigen offiziellen Veröffentlichung kann die TKK damit den Startschuss für die zweite 5G-Auktion geben und einen raschen Ausbau von 5G in der Fläche somit sicherstellen“, informiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation und Post. „Die Unternehmen, die sich für den Erwerb der Frequenzen interessieren, haben bis April 2020 Zeit, sich auf das Vergabeverfahren vorzubereiten. Unser Ziel ist es, bis zum Ende des 1. Halbjahres 2020 die Frequenzvergabe abzuschließen“, gibt Steinmaurer den groben Zeitplan bekannt.

Niedrigeres Mindestgebot berücksichtigt höhere Versorgungskosten und setzt zusätzliche Investitionsanreize

Um im Vorfeld der Auktion ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten, führte die Regulierungsbehörde zwei öffentliche Konsultationen zum Auktionsdesign und zu den Ausschreibungsbedingungen im Detail durch. „Die Diskussionen, die wir mit den Marktteilnehmern führten, waren sehr strukturiert und fundiert – Learnings aus 20 Jahren Frequenzvergaben“, führt Steinmaurer aus. „Die Regulierungsbehörde hat die von den Betreibern vorgebrachten Kosten einer flächendeckenden Versorgung durch Simulationsrechnungen nochmals geprüft und bei der Kalkulation des final festgelegten Mindestgebots berücksichtigt. Das Mindestgebot beläuft sich nun auf insgesamt 239,3 Millionen Euro, das sind mehr als 55 Millionen Euro weniger als ursprünglich vorgesehen“, erklärt Steinmaurer.

Investitionsfreundliche Rahmenbedingungen

„Für den Ausbau von Netzen sind investitionsfreundliche Rahmenbedingungen unerlässlich. Es war der Telekom-Control-Kommission und der RTR daher sehr wichtig, den Betreibern einen großen Gestaltungsspielraum zu geben“, erläutert Steinmaurer und ergänzt: „Als Resultat der Konsultation haben wir die Laufzeiten angepasst und werden die Frequenzblöcke nun für rund 25 Jahre zuteilen.“

Zusätzlich wurden die Rahmenbedingungen für Kooperationsmöglichkeiten („Sharing“) zwischen den Betreibern zur Erfüllung der Versorgungsauflagen erweitert und präzisiert. „In beiden Punkten sind wir als Regulierungsbehörde Vorreiter in Europa“, unterstreicht Steinmaurer.

„Ziel der beiden Regulierungsbehörden TKK und RTR ist es, mit der kommenden 5G-Auktion derzeit noch schlecht oder unterversorgten Gebieten mittelfristig den Zugang zu hochwertigen Breitbanddiensten zu ermöglichen. Wir sind überzeugt, dass mit diesem innovativen Auktionsdesign das Vorhaben der Bundesregierung, den flächendeckenden 5G-Ausbau voranzutreiben, unterstützt wird und den gesetzlich definierten Zielen Rechtssicherheit der Vergabe, die effiziente Nutzung der Frequenzen, die Absicherung von Wettbewerb, die Förderung von Innovation sowie bestmögliche Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft umfassend Rechnung getragen wird“, hält Steinmaurer abschließend fest.

Auktionsdesign: Zwei-Stufen-Auktion und Bonus-System

Das Auktionsdesign sieht vor, dass in Stufe 1 die Frequenzen aus den Bereichen 700 MHz (6 Blöcke) und 2100 MHz (12 Blöcke) vergeben werden. Die 700-MHz-Frequenzen sind für die Versorgung von großen Flächen besonders gut geeignet. Deshalb müssen die Käufer dieser Frequenzen 900 unterversorgte Katastralgemeinden flächendeckend versorgen. In Stufe 2 werden die Frequenzen aus dem Bereich 1500 MHz (8 Blöcke) vergeben.

Außerdem soll durch ein eigens für die Auktion entwickeltes „Bonus-System“ die Versorgung weiterer unterversorgter Gemeinden sichergestellt werden. Die Bieter „ersteigern“ dabei zusätzliche Versorgungsverpflichtungen für einzelne Katastralgemeinden und erhalten dabei quasi einen Bonus in Form eines Preisabschlags.

Ausführliche Informationen zur zweiten 5G-Auktion sowie die Ausschreibungsunterlagen sind auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/de/tk/FRQ5G_2020 veröffentlicht.

Über die RTR

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen.

Weitere Informationen unter www.rtr.at

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