Einfach, sicher, amtssigniert: Online-Kommunikation mit der RTR und „ihren“ Behörden ist jetzt beweissicher Digitale Rechtssicherheit mit E-Government-Portal "eingabe.rtr.at"Pressemitteilung vom 12.12.2019 Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) stellt ab sofort unter eingabe.rtr.at eine digitale Kontaktplattform zur Verfügung, über die Dokumente aller Art an die Regulierungsbehörden KommAustria, PCK und TKK und an die RTR rechtssicher übermittelt werden können. Neu ist, dass die Nutzerinnen und Nutzer unmittelbar nach Absenden ihrer Unterlagen eine amtssignierte PDF-Bestätigung erhalten. Sie enthält Zeit und Datum der Einbringung sowie die übermittelten Dokumente als Anhang und wird sechs Monate im Nutzer-Account gespeichert. Der ‚elektronische Postaufgabeschein‘ stellt einen belastbaren Beweis dar, mit dem fristgerechte Einbringungen, beispielsweise von Rechtsmittelschriftsätzen, rechtssicher möglich sind. „Diese Maßnahme ist Teil unserer Digitalisierungsstrategie, mit der wir schon seit einiger Zeit immer neue Angebote für eine deutlich vereinfachte Web-Kommunikation zwischen unseren Kunden und unseren Einrichtungen auf die Schiene bringen“, sagt Oliver Stribl, Geschäftsführer der RTR Medien. „Auf den klassischen Postweg kann mit der Kontaktplattform eingabe.rtr.at zukünftig verzichtet werden. Auch Doppeleingaben derselben Angelegenheiten per E-Mail vorab und per Post im Nachhinein gehören damit der Vergangenheit an“, ergänzt Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Um die Kommunikation zwischen der Bevölkerung, den Unternehmen und der Verwaltung für alle Beteiligten effizienter und einfacher zu gestalten, bietet die RTR zahlreiche E-Government-Services über ihr Webportal eRTR an und erweitert dieses Angebot kontinuierlich. Beinahe alle gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten, die an die RTR und an die Regulierungsbehörden KommAustria, Post-Control-Kommission und Telekom-Control-Kommission zu leisten sind, können über eRTR online eingebracht werden. Dazu zählen beispielsweise die Registrierung (Allgemeingenehmigung) von Unternehmen, die Bekanntgabe allgemeiner Geschäftsbedingungen und Entgelte oder die Rufnummernbeantragung. Weitere Meilensteine sind die elektronische Durchführung der Schlichtungsverfahren und die Beantragung von Förderungen der Rundfunk- und Presse-Förderung oder des FERNSEHFONDS AUSTRIA.