KommAustria schreibt Zulassungen nach dem Privatfernsehgesetz aus Erteilung der bundesweiten Zulassung voraussichtlich im Februar 2002 - Weitere Privat-TV-Zulassungen für Ballungsräume im April nächsten Jahres - Zulassungskriterien im Privat-TV-Gesetz geregelt - Auswahlgrundsätze für bundesweites Privat-TVPressemitteilung vom 06.08.2001 Die für die Zulassungen von Privatrundfunk zuständige Medienbehörde KommAustria schreibt mit Stichtag 6. August 2001 eine Zulassung für den Betrieb von bundesweitem analogem und terrestrischem Privat-TV und weitere Zulassungen für nicht-bundesweites Privat-TV aus. Grundlage der Ausschreibung ist das erst am 1. August 2001 in Kraft getretene Privatfernsehgesetz. "Wir haben die Ausschreibung deswegen so rasch vorgenommen, um im Rahmen eines zügigen und transparenten Verfahrens die Zulassung für bundesweites Privat-TV bereits Anfang Februar 2002 vergeben zu können", erklärte Dr. Hans Peter Lehofer als Behördenleiter der KommAustria. Alle Zulassungen für Privat-TV werden auf zehn Jahre erteilt. Gegen die Zulassungsbescheide der KommAustria gibt es die Möglichkeit der Berufung an den Bundeskommunikationssenat. Zur terrestrischen Versorgung kann Privat-TV über die Sendeanlagen des ORF verbreitet werden, dabei ist zwischen den Vertragspartnern ein angemessenes Entgelt zu vereinbaren. In Streitfällen über die Angemessenheit des Entgelts entscheidet die KommAustria. Erteilung der bundesweiten Zulassung voraussichtlich im Februar 2002 Die mit 6. August erfolgte Ausschreibung für Privat-TV stellt den Startschuss für ein durchaus realistisches "Best Case Szenario" dar: Für die Ausschreibung ist im Gesetz eine dreimonatige Frist vorgesehen, die am 7. November endet. Danach erhalten jene Landesregierungen die eingereichten Anträge für nicht-bundesweites Privat-TV zur Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen, soferne sie von den jeweiligen Anträgen betroffen sind. Mündliche Verhandlungen mit den Antragsstellern sind in der Woche ab 18. Dezember vorgesehen, womit die bundesweite Zulassung für Privat-TV mit Anfang Februar 2002 zugestellt werden könnte. Weitere Privat-TV-Zulassungen für Ballungsräume möglich Neben der bundesweiten Zulassung räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, weitere Zulassungen für die Versorgung von Ballungsräumen mit Privat-TV zu vergeben. In Wien, Linz und Salzburg könnte es zum sogenannten Frequenz-Splitting mit dem ORF kommen, da an jenen Standorten, an denen der ORF derzeit Frequenzen nur eine halbe Stunde täglich nutzt (für Bundesland heute) und die restliche Zeit über diese Übertragungskapazitäten gleichzeitig und überlappend ORF 2 ausstrahlt, Privat-TV mit dem ORF-Regionalfenster kombiniert werden soll, um eine optimale Frequenznutzung herbeizuführen.