KommAustria informiert: Frequenzen 92,6 MHz und 97,9 MHz für ein "Stadtradio Graz" beantragt Pressemitteilung vom 22.10.2001 Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gibt gemäß § 12 Abs. 4 PrR-G bekannt, dass im September zwei Privatradioanträge für das Versorgungsgebiet Graz eingebracht wurden. Sie betreffen die Sendefrequenzen 92,6 MHz und 97,9 MHz. Die technische Überprüfung durch die Regulierungsbehörde ergab, dass der Sendebetrieb auf beiden Frequenzen technisch grundsätzlich realisierbar ist. Die beantragten technischen Parameter sind auf der Website der Regulierungsbehörde abrufbar. Ablauf des Verfahrens Ab Bekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 22.10.2001 läuft die vierwöchige Einspruchsfrist. Wird innerhalb dieser Frist ein gemäß Privatradiogesetz begründeter Einspruch erhoben, hat die KommAustria die Sendefrequenzen auszuschreiben. Erfolgt kein Einspruch, wird die KommAustria die Anträge hinsichtlich der gesetzlichen Erfordernisse überprüfen und in einem nächsten Schritt eine Zulassung für die Sendefrequenzen 92,6 MHz und 97,9 MHz erteilen.