KommAustria vergibt 23 Privatradiolizenzen

Transparenz im Verfahren durch umfassendes Parteiengehör und mündliche Verhandlungen - 154 Anträge von 48 verschiedenen Antragstellern bearbeitet - Entscheidungsgrundlagen für die Erteilung der Zulassungen - 22 von 23 Zulassungen an die bisherigen Programm-Veranstalter vergeben - Donauradio Wien GmbH als neuer Lizenzinhaber in Wien anstelle von 92,9 Hit.FM

Pressemitteilung vom 19.06.2001

 Die am 1. April 2001 mit Inkrafttreten des KommAustria-Gesetzes neugegründete Regulierungs- und Zulassungsbehörde für privaten Rundfunk "KommAustria" hat mit Stichtag 19. Juni 2001 planmäßig alle zur Entscheidung anstehenden 23 Verfahren zur Vergabe von Zulassungen für die Veranstaltung von Hörfunkprogrammen abgeschlossen. Sämtliche Verfahren waren notwendig geworden, da der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 28. September 2000 die jeweiligen Zulassungen aufgehoben hatte und die von der damals zuständigen Privatrundfunkbehörde am 19. Dezember 2000 erteilten "einstweiligen Zulassungen" durch Fristablauf nach sechs Monaten und damit am heutigen 19. Juni 2001 (24.00 Uhr) enden.

Trotz des relativ engen zeitlichen Rahmens mußte die KommAustria ein besonders umfangreiches Verfahrens durchführen. Es wurde die Entscheidung getroffen, alle Antragsteller im Rahmen des Verfahrens anzuhören und ihnen die Möglichkeit zu geben, über die schriftlichen Anträge hinaus Aufklärung zu geben. Selbstverständlich wurden allen Verfahrensparteien die Empfehlungen der Landesregierungen und des Rundfunkbeirates zugänglich gemacht. Vom 20. April (Ende der Frist für die Antragstellung) bis zum 18. Juni 2001 wurden von der KommAustria 154 Anträge von 48 verschiedenen Antragstellern bearbeitet bzw. bescheidmäßig erledigt.


Entscheidungsgrundlagen für die Erteilung der Zulassungen

Nach Abschluß aller Verfahren erteilt die KommAustria per Bescheid 23 Zulassungen für die Veranstaltung von Hörfunkprogrammen mit Wirkung vom 20. Juni 2001 und für die Dauer von zehn Jahren. Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung wurde auf folgende Kriterien besonderes Augenmerk gelegt:

  • Rechtzeitigkeit und Zulässigkeit der Anträge;
  • Voraussetzungen bzw. Ausschlussgründe gemäß § 5 Abs 2 in Verbindung mit §§ 7-9 Privatradiogesetz (PrG-G) (z.B. Ausschluss von Personen außerhalb des EWR; unzulässige Mehrfachversorgung innerhalb eines Medienverbundes etc.);
  • fachliche, finanzielle und organisatorische Eignung der Antragsteller;
  • Einhaltung der Programmgrundsätze;
  • Auswahlverfahren gemäß § 6 PrR-G (hier wird vom Gesetzgeber insbesondere auf die "bessere Gewähr für eine größere Meinungsvielfalt" im Versorgungsgebiet, auf ein "eigenständiges, auf die Interessen im Verbreitungsgebiet Bedacht nehmendes Programmangebot", auf "den größeren Umfang an eigengestalteten Beiträgen" abgestellt sowie auch auf die Frage, "ob einer der Antragsteller bereits bisher die zu vergebende Zulassung entsprechend dem Gesetz ausgeübt hat", Bedacht genommen.)


Gegen die von der KommAustria ausgestellten Hörfunk-Zulassungen steht den Parteien das Rechtsmittel der Berufung an den Bundeskommunikationssenat offen. Eine aufschiebende Wirkung von Berufungen wurde in den einzelnen Bescheiden ausgeschlossen.


KommAustria vergibt 22 von 23 Zulassungen an die bisherigen Programm-Veranstalter

In 22 von 23 Fällen hat die KommAustria zugunsten jener Antragsteller entschieden, die schon bisher in den jeweiligen Versorgungsgebieten als Hörfunkprogrammveranstalter aufgetreten sind. Im Regelfall verfügen diese Betreiber über eine entsprechende Erfahrung sowie über eine wirtschaftliche und publizistische Verankerung im Verbreitungsgebiet. Darüberhinaus konnten sie sich bei den Vergabekriterien des PrG-G gegenüber den anderen durchsetzen, obgleich einige interessante und professionelle Konzepte vorlagen.

In allen diesen 22 Fällen einer Zulassung an den bisherigen Lizenzträger ist die KommAustria übrigens auch den Stellungnahmen der Landesregierungen gefolgt, mit einer Ausnahme auch den Empfehlungen des Rundfunkbeirates. Diese eine Ausnahme betrifft das Versorgungsgebiet Salzburg, wo der Rundfunkbeirat mehrheitlich eine Zulassung für den Rechtsträger von Radio "Energy" und nicht an die "Welle Salzburg" empfohlen hat. Nach eingehender Prüfung und Abwägung sämtlicher verfahrensrelevanter Tatbestände insbesondere in Hinblick auf § 6 PrR-G ergeht die Zulassung an den bisherigen Lizenzträger "Welle Salzburg".

 

Donauradio Wien GmbH als neuer Lizenzinhaber in der Bundeshauptstadt anstelle von 92,9 HitFM

Der Donauradio Wien GmbH wurde - wie auch die einstimmigen Empfehlungen des Beirates vorsahen - eine Sendelizenz mit der Frequenz 92,9 für das Versorgungsgebiet Wien zugeteilt. Begründet wird die Entscheidung der KommAustria damit, dass gemäß § 6 PrR-G die Donauradio Wien GmbH ein qualitativ hochwertiges Programm mit entsprechendem Wortanteil für die Zielgruppe der 35- bis 60Jährigen anbietet. Überzeugen konnten hier vor allem ein auf die Interessen des Verbreitungsgebietes Bedacht nehmendes Programmangebot mit einem hohen Anteil von eigengestalteten Beiträgen, die das vielfältige Leben in der Bundeshauptstadt Wien, in ihren 23 Bezirken und im Umland von Wien widerspiegeln. In musikalischer Hinsicht sind in Wien und Niederösterreich - abgesehen von den klassischen Ausrichtungen von Ö 1 und Radio Stephansdom - nur die Formate der Regionalsender des ORF als Schwerpunktangebote für die Bevölkerung mit mehr als 35 Jahren "on air". Das von der Donauradio Wien GmbH angekündigte "Arabella-Format" wird daher als Bereicherung auch der musikalischen Programmvielfalt empfunden. Mit "Energy", "FM4", letztlich auch "Ö3" und "Antenne Wien" stehen mehrere jüngere Formate im Angebot.

Das Gebot der "größeren Meinungsvielfalt" im Vergleich zum Antragsteller "92,9 HitFM" hat in diesem Verfahren eine besondere Rolle gespielt; dies einerseits im Hinblick auf die Beteiligungen und faktischen Kooperationen im Hörfunkbereich, zumal die Mediaprint-Gruppe mit dem Krone Hit Radio ab 28. Juni 2001 auf der Frequenz von RPN Wien und Niederösterreich versorgen wird; andererseits auch unter Berücksichtigung der einzigartigen Medienkonzentration der mit der Mediaprint verbundenen Tageszeitungen und Magazintitel im Großraum Wien.

Beilage:
zugeteilte Privatradiolizenzen

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