KommAustria gibt bekannt: 27 Anträge für Privat-TV eingelangt Bundesweites Privat-TV: weiteres Procedere und Zeitplan - Nicht-bundesweites Privat-TV - Zulassungsvoraussetzungen im Privat-TV-Gesetz geregelt - Auswahlkriterien für bundesweites Privat-TVPressemitteilung vom 07.11.2001 Mit heutigem Stichtag (13.00 Uhr, Ende der Ausschreibungsfrist) sind bei der KommAustria 27 Anträge für terrestrisches Privat-TV eingelangt: 7 Anträge entfallen auf bundesweites Privat-TV, 20 Anträge auf Ballungsraum-TV . "Die KommAustria hat nun die Aufgabe, die Anträge sorgfältig zu prüfen. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es nach Abschluss des Verfahrens nicht nur regionales sondern auch bundesweites Privatfernsehen in Österreich über die Hausantenne geben wird", stellt Hans Peter Lehofer, Leiter der KommAustria, fest. Bundesweites Privat-TV: weiteres Procedere und Zeitplan In einem ersten Schritt prüft die KommAustria die Anträge auf Vollständigkeit und ob die gesetzlich geforderten Nachweise erbracht wurden. Schwerpunkte sind dabei das technische Versorgungskonzept sowie der Nachweis der finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen. Die inhaltliche Qualität der Anträge wird in einem zweiten Schritt überprüft; dafür sind auch mündliche Verhandlungen mit den Verfahrensparteien vorgesehen, die vorerst für die Woche vom 17. - 21. Dezember angesetzt sind. Mit dem Abschluss des Vergabeverfahrens - d.h. mit der Zustellung der bundesweiten Zulassung - ist Anfang Februar zu rechnen. Nicht-bundesweites Privat-TV Zusätzlich zum Antrag für bundesweites Privat-TV konnten auch Anträge für regionale und lokale Zulassungen gestellt werden. Dies betrifft insbesondere jene Ballungsraumlizenzen (Wien, Linz und Salzburg), für die Frequenzen des ORF verwendet werden. Vor der Vergabe der nicht-bundesweiten Lizenzen haben die von den Anträgen betroffenen Landesregierungen ein Stellungnahmerecht. Für sonstige regionale und lokale Veranstalter stehen die vom Inhaber der bundesweiten Lizenz nicht in Anspruch genommenen Frequenzen zur Verfügung. Diese Verfahren können daher erst dann abgeschlossen werden, wenn der Inhaber der bundesweiten Privat-TV-Zulassung feststeht. Zulassungsvoraussetzungen im Privat-TV-Gesetz geregelt Neben den rechtlichen, fachlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine regelmäßige Veranstaltung von Rundfunkprogrammen sind dies u.a. die Offenlegung der Eigentumsverhältnisse, Vorlage eines Programmkonzepts und die Beschreibung des Versorgungsgebietes (bundesweites Privat-TV muß zumindest 70 % der Bevölkerung versorgen).