RTR-GmbH setzt Entscheidung der Europäischen Kommission um: Hotline für vermisste Kinder 116 000

Pressemitteilung vom 30.08.2007

„Mit In-Kraft-Treten der Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung am 31.08.2007 setzt die RTR-GmbH zeitgerecht die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 15.02.2007 um, die die Einführung des europaweit einheitlichen Rufnummernbereichs 116 für ‚harmonisierte Dienste von sozialem Wert’ vorschreibt“, nennt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation, die Motivation für die jüngste Novellierung der RTR-Verordnung. „Als erster harmonisierter Dienst von sozialem Wert wurde von der Europäischen Kommission eine Hotline für vermisste Kinder vorgegeben, die dafür vorgesehene Rufnummer lautet 116 000 und kann bei der RTR-GmbH beantragt werden.“

Die Rufnummer 116 000 dient

  • der Meldung von vermissten Kindern,
  • der Weiterleitung von Meldungen an die Polizei,
  • der Hilfestellung und Unterstützung der für vermisste Kinder verantwortlichen Personen sowie
  • zur Unterstützung der Suche nach vermissten Kindern.


Unternehmen, die diesen Dienst erbringen wollen, müssen u.a. mindestens drei Jahre Erfahrung in der professionellen telefonischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Problemsituationen nachweisen können und über die Mitgliedschaft in zumindest einer internationalen Organisation oder
Vereinigung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verfügen. Auflagen sind, dass die Hotline 116 000 24 Stunden erreichbar ist und Anrufe kostenfrei sind. Diese Hotline auch tatsächlich anbieten zu müssen, besteht aus telekommunikationsrechtlicher Sicht allerdings nicht.

Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission war es Aufgabe der RTR-GmbH, den Rufnummernbereich 116 in Österreich einzuführen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Rufnummernzuteilung und für die Nutzungsbedingungen zu schaffen. Die Verpflichtung, den Rufnummernbereich 116 für Dienste von sozialem Wert zu reservieren, trifft alle EU-Staaten. Dadurch wurde die Basis für soziale Dienste hinter europaweit einheitlichen Rufnummern geschaffen.

Die Novelle der KEM-V tritt mit 31.08.2007 in Kraft und ist auf der Website der RTR-GmbH unter http://www.rtr.at/kem-v abrufbar.