KommAustria vergibt Privatfernsehzulassungen für Wien, Linz und Salzburg

Wien: PULS CITY setzt sich im Auswahlverfahren durch - Linz und Salzburg: Terrestrische Zulassung für lokale Kabel-TV Veranstalter - Frequenzsharing mit ORF

Pressemitteilung vom 30.07.2002

Die Rundfunkregulierungsbehörde KommAustria hat heute die Zulassungen zur Veranstaltung von privatem "Ballungsraumfernsehen" vergeben: In Wien wurde die Zulassung der PULS CITY TV GmbH erteilt, in Linz der Privatfernsehen GmbH und in Salzburg der Salzburg TV Fernsehgesellschaft mbH. Im Laufe des Verfahrens hat sich die Anzahl der Antragsteller verringert, da einige Bewerbungen entweder von Antragstellern zurückgezogen oder durch die KommAustria zurückgewiesen wurden. Somit war in Wien und Salzburg zwischen je drei Bewerbern, in Linz zwischen zwei Bewerbern zu entscheiden.

Wien:
PULS CITY setzt sich im Auswahlverfahren durch

In Wien hatte die KommAustria eine Auswahlentscheidung zwischen der PULS CITY TV GmbH und der smart.city.tv Fernseh- und Rundfunk GmbH zu treffen. Einem weiteren Bewerber war es nicht gelungen, den im Privatfernsehgesetz vorgesehenen Nachweis der fachlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu führen. Die PULS CITY TV GmbH, an der die Vienna Sound & Vision GmbH zu 45,1 %, die Gewista Medien GmbH zu 30 % und die zum Vorarlberger Medienhaus (Eugen A. Ruß) zählende Online Media Beteiligungs GmbH zu 24,9 % beteiligt sind, hat nach Beurteilung durch die KommAustria den Auswahlgrundsätzen nach §§ 7 und 8 Privatfernsehgesetz in höherem Ausmaß entsprochen als die smart.city.tv Fernseh- und Rundfunk GmbH, an der die ET Multi Media AG, die Targex Beteiligungsholding AG und Thomas Madersbacher beteiligt sind.

Das Konzept der PULS CITY TV GmbH lässt in stärkerem Ausmaß eine Ergänzung zu den bereits im Versorgungsgebiet verbreiteten Fernsehprogrammen erwarten, weist eine umfassende Eigengestaltung auf und geht insbesondere in der Nachmittagsschiene auf die lokalen Besonderheiten Wiens ein.

Linz und Salzburg:
Terrestrische Zulassung für lokale Kabel-TV Veranstalter

In Linz und Salzburg hatte die KommAustria letztlich keine Auswahlentscheidung zu treffen, da die noch verbliebenen Mitbewerber die im Gesetz vorgesehenen fachlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen nicht nachweisen konnten.

In Linz erhielt daher die Privatfernsehen GmbH unter der Geschäftsführung von Wolfdieter Holzhey, die über die Wootoo.Com Online Media AG zu je 50 % im Besitz der Styria Medien AG und der Holzhey Privatstiftung steht, die Zulassung zur terrestrischen Verbreitung; das bereits jetzt im Kabel gesendete Programm "LT 1" wird in Hinkunft daher auch über die Hausantenne empfangbar sein.

In Salzburg ging die Zulassung an die Salzburg TV Fernsehgesellschaft mbH unter der Geschäftsführung von Dr. Ferdinand Wegscheider, der seit mehreren Jahren "Salzburg TV" als Kabelprogramm veranstaltet.

Frequenzsharing mit ORF

Für alle drei neuen Zulassungsinhaber gilt, dass sie sich ihre Frequenz gewissermaßen mit dem ORF teilen müssen. So wird in Wien PULS CITY auf Kanal 34 empfangbar sein, auf dem derzeit ORF 2 ausgestrahlt wird. Nur für den Zeitraum seiner regionalen Sendungen (Wien Heute bzw. allenfalls Sondersendungen bei Ereignissen von besonderer lokaler Bedeutung) darf der ORF den Kanal für sein Programm nutzen.

Die für Privat-TV in Linz und Salzburg zur Verfügung stehenden Kanäle werden derzeit ebenfalls vom ORF für die Verbreitung von ORF 2 genutzt; Kanal 41 in Linz versorgt auch einen Teil des westlichen Niederösterreich und wird daher weiterhin "Niederösterreich Heute" ausstrahlen, dies jedoch nunmehr eingebettet in das Programm von LT 1.

Eine Sondersituation könnte sich in Salzburg ergeben, da hier die Salzburg TV Fernsehgesellschaft mbH beantragt hat, für die Abstrahlung ihres Programms einen eigenen Sendestandort am Untersberg verwenden zu wollen. Danach würde in Hinkunft der Kanal 36 in Salzburg von 19:00 - 19:30 Uhr durch den ORF vom Standort Gaisberg aus für die Verbreitung von "Oberösterreich Heute" genutzt werden, während in der übrigen Zeit das Programm von "Salzburg TV" vom Untersberg aus verbreitet wird.

Für alle Ballungsraumsender gilt, dass sie über die Frequenznutzung eine Vereinbarung mit dem ORF abschließen müssen; kommt es zu keiner Einigung, ist eine Entscheidung durch die Regulierungsbehörde möglich.

Die Regulierungsbehörde geht schließlich davon aus, dass der Österreichische Rundfunk und die Zulassungsinhaber zeitgerecht vor der Aufnahme des Sendebetriebs der neuen Ballungsraum-TV-Angebote die von den geänderten Kanalbelegungen betroffenen Fernsehteilnehmer in geeigneter Form informieren werden.


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