Telekom-Control-Kommission genehmigt Tarifantrag der Telekom Austria Damit verbunden: Verbot der Diskrimierung - Marktbeherrschung am Zusammenschaltungsmarkt ebenfalls entschiedenPressemitteilung vom 30.06.1999 Neue Geschäftsbedingungen und Entgelte ab 1. September - Prüfung auf Kostenorientierung durch Gutachter der Telekom-Control Die Telekom-Control-Kommission hat den Tarifantrag der Telekom Austria AG vom 19. Mai 1999 geprüft und in ihrer gestrigen Sitzung genehmigt. Die beiden wesentlichsten Details aus dem Bescheid: - Die Telekom Austria darf die Grundgebühr erhöhen, allerdings nur um so viel, daß die Kosten für den Netzaufbau und -betrieb genau gedeckt werden. Eine Erhöhung, die darüber hinausgeht, wurde von der Telekom-Control nicht akzeptiert. - Die Tarife hingegen werden insgesamt günstiger, "wobei die Absenkung der Verbindungsentgelte durch eine Zusammenlegung von Zeitfenstern und Entfernungszonen erreicht wird", so im Bescheid. "Diese Tarifreform der Telekom Austria ist die erste in der liberalisierten Ära des österreichischen Telekom-Marktes. Sie soll in den nächsten 16 Monaten das Preisgefüge des Marktbeherrschers unter den neuen Bedingungen des Marktes bilden", so Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba, Geschäftsführer der Telekom-Control GmbH und Sprecher der Telekom-Control-Kommission. Der gesamte Antrag der Telekom Austria wurde von zwei unabhängigen Gutachtern der Telekom-Control GmbH auf seine Kostenorientierung hin überprüft. Das bedeutet, daß alle übermittelten Daten der Telekom Austria und das verwendete Kostenrechnungsmodell im Detail überprüft und bewertet wurden. Besonderes Augenmerk legten die Gutachter auf jene Bereiche, bei denen die Telekom Austria ihre marktbeherrschende Stellung zu Ungunsten der Marktteilnehmer mißbrauchen könnte. "Gebote für Marktbeherrscher sinnvoll" Zum Thema Genehmi-gungs-pflicht - die Telekom Austria ist als marktbeherrschendes Unternehmen verpflichtet Geschäfts-bedin-gungen und Tarife prüfen zu lassen - meint der Geschäftsführer der Regulierungsbehörde: "Das Gesetz gibt uns in diesem Punkt klare Richtlinien vor, auf deren Einhaltung wir achten. Ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht kann den Wettbewerb nachhaltig negativ beeinflussen. Überhöhte Grundentgelte könnten etwa dazu verwendet werden, niedrige Tarife zu subventionieren und damit eine unfaire Wettbewerbssituation zu schaffen." Um dies zu verhindern, sehen die EU-Richtlinien und das Telekommuni-kationsgesetz Auflagen für marktbeherrschende Unternehmen vor. "Wir dürfen die Telekom Austria ganz einfach nicht aus ihrer Pflicht entlassen, sich einer genauen Prüfung zu unterziehen. Vor allem dann, wenn ein Markt wie der Telekom-Markt in Österreich noch jung ist und sensibel reagiert", resümiert Otruba. Die neuen Tarife werden per 1. September in Kraft treten. Denn laut Telekommunikationsgesetz sind alle Telekom-Anbieter in Österreich, nicht nur jene die den Markt beherrschen, verpflichtet, Änderungen "zwei Monate vor ihrer Wirksamkeit in geeigneter Form kundzumachen." (§18 TKG). Ausnahme: Wenn ausschließlich Vergünstigungen erfolgen. Billiger Telefonieren für sozial Schwache An der Grundgebührenbefreiung, die rund 300.000 Österreicher in Anspruch nehmen, ändert sich durch die Tarifreform nichts. Diese Gruppe kommt aber in den Genuß reduzierter Gesprächsentgelte; ihre Telefonrechnung wird ab September im Durchschnitt um 15% niedriger ausfallen.