Coronabedingte Mehrbelastung der Netze mit Netzneutralität sehr gut vereinbar

RTR-Netzneutralitätsbericht mit Fokusthema Corona: TSM-Verordnung gute Grundlage für digitale Krisenbewältigung; Stand des offenen Internets in Österreich: positives Gesamtbild

Pressemitteilung vom 30.06.2020

„Die europäische Netzneutralitätsverordnung hat sich in Österreich auch bei der Bewältigung der COVID-19-Krise bewährt. Dank ihrer Bestimmungen konnte die Telekom-Branche den plötzlichen Lockdown ‚digital‘ meistern“, sagt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, und verweist auf den soeben veröffentlichten Netzneutralitätsbericht.

„Wäre auf Grund drohender Netzüberlastung die Erbringung von Internetzugangsdiensten gefährdet gewesen, hätten die Anbieter von Internetzugangsdiensten von jetzt auf sofort Verkehrsmanagementmaßnahmen treffen dürfen, um die Überlastung ihrer Netze umgehend in den Griff zu bekommen. Uns als zuständige Regulierungsbehörde hätte man von derartigen Maßnahmen lediglich am selben Tag in Kenntnis setzen müssen -  unbürokratisch, ohne aufwendiges Verfahren “, sagt Steinmaurer und resümiert: „Allerdings sind die österreichischen Fest- und Mobilfunknetze so gut dimensioniert, dass trotz Auslastungsspitzen kein einziger Provider während des Lockdowns Maßnahmen bei uns angemeldet hat.“

Ausgangsbeschränkungen ändern Nutzungsverhalten in Telekommunikationsnetzen

Am auffälligsten unmittelbar nach Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen war der starke Anstieg der Sprachtelefonie. „Die vorgeschriebene physische Distanz wurde mittels Telefon überbrückt – die Menschen redeten wieder viel mehr miteinander. Die Nutzung von Sprachtelefonie stieg teils auf das Dreifache des Niveaus vor Corona“, führt Steinmaurer aus. „Beim ohnehin ständig zunehmenden Datenverbrauch war eine verstärkte Nutzung untertags zu beobachten – Stichwort Home Office oder Home Schooling, Auslastungsspitzen gab es aber auch in den Abendstunden und an den Wochenenden“, so Steinmaurer und ergänzt: „In ein paar Monaten werden wir genau sehen, wie Corona das Nachfrageverhalten beeinflussen wird. Ich bin überzeugt, dass man sowohl im Privatkunden- als auch im Geschäftskundensegment bereit sein wird, für einen gut funktionierenden Internetzugang mehr Geld in die Hand zu nehmen. Höhere Bandbreiten werden in Zukunft bei der Produktwahl den Ton angeben.“

Österreichische Betreiber nehmen Netzneutralität ernst

Einen positiven Befund in Sachen Netzneutralität stellt der vorliegende Bericht den österreichischen Betreibern aus. „Im Berichtszeitraum hatten wir ‚nur‘ 28 Verfahren zu führen, ein Verfahrensschwerpunkt lag bei Netzsperren. Bewährt hat sich jedenfalls der Dialog, den wir mit den Betreibern führen. So lassen sich mutmaßliche Netzneutralitätsverletzungen oftmals im Vorfeld ausräumen. Wenn manchmal sicherlich Zähne knirschend, so nehmen die österreichischen Betreiber die Gleichbehandlung von Daten im Internet sehr ernst“, sagt Steinmaurer.

Fortführung der Monitoring-Aktivitäten

Um einen möglichst reibungslosen Wettbewerb weiterhin zu gewährleisten, wird die Regulierungsbehörde ihre zahlreichen Monitoring-Aktivitäten fortsetzen. Dazu gehören beispielsweise die Prüfung von Zerorating-Angeboten und die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Einhaltung von Transparenzvorgaben.

Der Netzneutralitätsbericht dokumentiert jährlich die behördlichen Tätigkeiten zur Wahrung der Gleichbehandlung im Internet für den Zeitraum 1. Mai bis 30. April. Der Bericht ist bis zum 30. Juni zu veröffentlichen ist und steht auf der Website der RTR unter www.rtr.at/de/inf/NNBericht2020 zum Download zur Verfügung.

Über die RTR

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) gegliedert. Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.