40 % mehr Streitschlichtungsfälle im Jahr 2003: Dialer-Fälle weiterhin stark steigend

Pressemitteilung vom 30.01.2004

"Exakt 2.183 Schlichtungsfälle zwischen Endkunden und Telekommunikationsunternehmen wurden im Jahr 2003 bei der RTR-GmbH registriert", zieht Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH, Bilanz über die Endkunden-Schlichtungstätigkeit der RTR-GmbH im Jahr 2003. "Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um rund 650 Fälle oder 40 %", so Serentschy weiter.

Zurückzuführen ist dieser Anstieg primär auf das zunehmende Angebot von Dialer-Programmen im Internet, der Einführung und Verbreitung neuer Produkte sowie dem zunehmenden Wissen der Nutzer von der Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens.

Die meisten Schlichtungsfälle betrafen Zahlungsstreitigkeiten zwischen Endkunden und den Telekom-Unternehmen, in denen die Höhe der Telefonrechnung bestritten wurde. Bei Beschwerden, in denen Mehrwertdienste (z.B. Anrufe zu Erotikhotlines) im Vordergrund standen, ist die Tendenz rückläufig.


Dialer-Fälle weiterhin stark steigend

Mehr als ein Drittel aller Schlichtungsfälle hatte im Jahr 2003 die Dialer-Problematik zum Inhalt, im Jahr 2002 waren es im Vergleich dazu nur 20 %. "Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass es eine Reihe von Möglichkeiten gibt, sich vor Dialern zu schützen. Ich möchte hier exemplarisch die Einrichtung von Tarifzonensperren für inländische Mehrwertnummern und entfernte Auslandszonen, aber auch die Installation einer Schutzsoftware anführen", so Serentschy.

Von Seiten der RTR wurde im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen um für die Erbringung von Mehrwertdiensten ein sinnvoll geregeltes Umfeld zu gestalten. Insbesondere durch die zur Zeit in Konsultation befindliche Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdienstverordnung werden zum Schutz der Nutzer weitgehende und kundenfreundliche Regelungen bei der Erbringung von Mehrwertdienste geschaffen. So werden damit erstmals genaue Vorschriften hinsichtlich der Bewerbung und Erbringung von Mehrwertdiensten festgelegt. Beispielsweise sind eine maximale Verbindungsdauer von 30 Minuten sowie Gestaltungsvorschriften zu Dialer-Programmen in dieser Verordnung enthalten.


Call Center der RTR-GmbH führt Erstberatung durch

Zur Herbeiführung von Lösungsvorschlägen stehen die Experten der RTR-Schlichtungsstelle in ständigem Dialog mit Endkunden, Telekommunikationsunternehmen und Interessenvertretungen. Für eine unverbindliche Erstberatung hat die RTR-GmbH ein Call Center eingerichtet, das unter der Nummer 0810 511 811 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar ist.