Telekom-Control-Kommission: Uneingeschränkte Betreiberportabilität hinsichtlich geographischer Rufnummern

Uneingeschränkte Betreiberportabilität hinsichtlich geographischer Rufnummern

Pressemitteilung vom 28.03.2000

Die Telekom-Control-Kommission entschied in ihrer Sitzung vom 27. März 2000 einstimmig über die Bedingungen, zu denen die Portabilität geographischer Rufnummern zwischen den Netzbetreibern zu gewährleisten ist. Das Verfahren zwischen der Telekom Austria einerseits und UTA, Telekabel, European Telecom und max.mobil andererseits hat – aufgrund der Verpflichtung der TA zur Nicht-diskriminierung – Auswirkungen auf alle Betreiber. Die Anordnung ist binnen zwei Wochen umzusetzen und reziprok anzuwenden.

“Mit dieser Entscheidung erhält der Telekom-Wettbewerb in Österreich neue Impulse – bisher Unmögliches wird möglich: Ich kann als Kunde den Betreiber wechseln und meine Nummer beibehalten”, kommentiert der Sprecher der Telekom-Control-Kommission, Prof. Dr. Heinrich Otruba, die Anordnung.

Unter “Nummernportabilität” versteht man im Sinne des § 52 Z 7 TKG die Möglichkeit eines Telefonkunden, den Festnetzbetreiber unter Beibehaltung seiner bisherigen Telefonnummer zu ändern. Wer den Anschluss bei der TA aufgibt und gänzlich zu einem anderen Netz-betreiber wechselt, kann also hinkünftig – innerhalb seines Vorwahlbereiches – unter seiner alten Telefonnummer erreichbar bleiben.

Für die Portierung der Rufnummern sind dem abgebenden Netzbetreiber vom aufnehmenden Netzbetreiber je Anschluss (POTS- bzw. ISDN) mit einer Kupferdoppelader ATS 119,14 (excl. Ust) zu entrichten, bei Serienrufnummern je weiterer Kupferdoppelader ATS 23,13 (excl. Ust).

Im Sinne der Verfahrensökonomie wurden die Verfahren getrennt in geographische Rufnummernportabilität und Portabilität hinsichtlich Diensterufnummern; über letztere wird demnächst gesondert entschieden werden.